Honorar-Finanzanlageberatungsgesetz

Honorar-Finanzanlagenberater*in

Wer gewerblich als Honorar-Finanzanlagenberater*in tätig sein möchte, benötigt hierfür eine Erlaubnis nach Paragraf 34h Gewerbeordnung (GewO) von der zuständigen Erlaubnisbehörde (in Hessen: die Industrie- und Handelskammern) und muss nach Paragraf 11a GewO im Vermittlerregister eingetragen werden.
Für die Erlaubnis werden die Kriterien
  • Sachkundenachweis
  • persönliche und finanzielle Zuverlässigkeit
  • Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
geprüft und - wenn alle Kriterien erfüllt sind - eine Erlaubnis nach Paragraf 34h GewO erteilt. Anschließend wird das Unternehmen im Vermittlerregister eingetragen.
Für den Bezirk der IHK Darmstadt führt die IHK Wiesbaden das Erlaubnis- und Registrierungsverfahren durch, Details dazu finden Sie hier.