Honorar-Finanzanlageberatungsgesetz
Honorar-Finanzanlagenberater*in
Wer gewerblich als Honorar-Finanzanlagenberater*in tätig sein möchte, benötigt hierfür eine Erlaubnis nach Paragraf 34h Gewerbeordnung (GewO) von der zuständigen Erlaubnisbehörde (in Hessen: die Industrie- und Handelskammern) und muss nach Paragraf 11a GewO im Vermittlerregister eingetragen werden.
Für die Erlaubnis werden die Kriterien
- Sachkundenachweis
- persönliche und finanzielle Zuverlässigkeit
- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
geprüft und - wenn alle Kriterien erfüllt sind - eine Erlaubnis nach Paragraf 34h GewO erteilt. Anschließend wird das Unternehmen im Vermittlerregister eingetragen.
Für den Bezirk der IHK Darmstadt führt die IHK Wiesbaden das Erlaubnis- und Registrierungsverfahren durch, Details dazu finden Sie hier.