Genehmigungspflichtige Gewerbe von A bis Z

W

Waffen

Die Herstellung sowie der An- und Verkauf von Schusswaffen oder Munition bedarf der Erlaubnis gemäß Paragraf 7 Waffengesetz (WaffG).
Zuständige Stelle: Kreisverwaltungsbehörde

WEG-Verwalter*innen

WEG-Verwalter*innen benötigen eine Erlaubnispflicht nach Paragraf 34c Gewerbeordnung (GewO). Darin enthalten ist unter anderem die Verpflichtung, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und regelmäßig an Weiterbildungen teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Zuständige Stelle: Kreisverwaltungsbehörde beziehungsweise kreisfreie Städte

Wetten

siehe G = Glücksspiel