kurz und knapp

Das Wichtigste zum Start der Gründung

Einführung

Eine gute Vorbereitung ist das „A und O“ beim Sprung in die Selbstständigkeit: Das Wort „Existenzgründung“ ist wörtlich zu verstehen, denn meist geht es um die gesamte wirtschaftliche Existenz des Gründers. Wer sich für einen eigenen Betrieb entscheidet, muss sich daher selbstkritisch fragen, ob er als Unternehmer geeignet ist, ob er etwas Besonderes anzubieten hat, ausreichend Nachfrage besteht und er genügend Unterstützung aus seinem sozialen Umfeld erfährt. Außerdem muss er sich Basiswissen in Bezug auf rechtliche Fragen, Versicherungen und Mitgliedschaften aneignen. Die IHK vermittelt das dafür nötige Rüstzeug.

Was kostet es?

Anmeldung: Die Kosten einer Gewerbeanmeldung betragen für ein Einzelunternehmen etwa 40 Euro. Bei manchen Gewerben kommen Gebühren für Zulassungen oder Erlaubnisse hinzu. Bei der Gründung einer Unternehmergesellschaft (UG) entstehen noch Notar- und Eintragungskosten fürs Handelsregister. Hier ist von rund 800 Euro auszugehen.
Buchführung: Bei Freiberuflern und Einzelunternehmern, für die keine Buchführungspflicht besteht, reicht eine einfache Einnahme-/Überschussrechnung, die über eine Tabellenkalkulation erstellt wird. Buchhaltungssoftware gibt es im Handel für weniger als 200 Euro zu kaufen. Diese Software kann auch von buchführungspflichtigen Unternehmern genutzt werden, wenn sie die Grundzüge der Buchhaltung beherrschen.
Steuern: Gewerbesteuer wird erst ab einem Gewerbeertrag von jährlich 24.500 Euro fällig und beträgt dann 3,5 Prozent, multipliziert mit dem Hebesatz der Kommune. Einkommenssteuer ist beim Einzelunternehmer auf Basis des Gewinns zu zahlen. Bei einer UG erhält der Geschäftsführer ein Gehalt, das wie bei einem Angestellten lohnsteuerpflichtig ist. Der Gewinn der UG wird mit Körperschaftssteuer belegt.
Berufsgenossenschaft: Laut Sozialgesetzbuch besteht die Verpflichtung, sich innerhalb einer Woche nach Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit bei der Berufsgenossenschaft anzumelden. Berufsgenossenschaften sind die Unfallversicherungen für Mitarbeiter. Werden keine Mitarbeiter beschäftigt, fallen in der Regel auch keine Beiträge an. Infos: www.dguv.de.
Mitarbeiter: Sollte es bereits bei der Gründung oder kurz danach zu einer Beschäftigung von Mitarbeitern kommen, sind Minijobs (450-Euro-Jobs) die erste Wahl. Allerdings fällt für den Arbeitgeber neben dem Arbeitsentgelt noch eine Pauschale in Höhe von 30,99 Prozent an. Infos: Geringfügige und kurzfristige Beschäftigung und die "Gleitzone".

Wie muss ich mich versichern?

Kranken- und Pflegeversicherung: Für Selbstständige besteht grundsätzlich eine Krankenversicherungspflicht – entweder als Privatversicherter oder als freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse.
Rentenversicherung: In einigen Branchen (etwa Handwerker, Hebammen und Angehörige von Pflegeberufen) ist der Gründer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Selbstständige können freiwillig der Deutschen Rentenversicherung Bund beitreten. Infos: www.deutsche-rentenversicherung.de
Arbeitslosenversicherung: Existenzgründer können sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern, sofern sie mindestens 15 Stunden wöchentlich als Selbstständige arbeiten. Außerdem muss man innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Gründung mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden oder eine Entgeltersatzleistung nach dem SGB III bezogen haben.
Sozialversicherungspflicht von Gesellschaftern/Geschäftsführern bei GmbH und UG: Detailierte Informationen finden Sie hierzu im Bereich Recht Rund um die Sozialversicherungspflicht. Ein Statusfeststellungsverfahren über die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung sorgt für Rechtssicherheit.

Welche Rechtsformen sind möglich?

Einzelunternehmen: Diese Rechtsform eignet sich insbesondere für einen Nebenerwerb oder ein kleines Unternehmen. Vorteilhaft daran ist, dass keine vollkaufmännische Einrichtung in Form einer Buchhaltung notwendig wird. Ausreichend ist eine Einnahme-Überschussrechnung bis zu einem Umsatz von weniger als 600.000 Euro oder einem Gewinn von weniger als 60.000 Euro.
UG („Mini-GmbH“): Bei der Unternehmergesellschaft gelten die gleichen Vorschriften wie bei einer „richtigen“ GmbH, mit Ausnahme der Regelungen zum Stammkapital. Jährlich müssen 25 Prozent des Gewinns dem Stammkapital zugeführt werden.
Freiberufliche Tätigkeit: Freiberufler wie Architekten, Künstler, Physio- und Ergotherapeuten müssen sich beim Finanzamt anmelden.

Welche Fördermöglichkeiten bestehen?

Existenzgründungen werden durch Zuschüsse zu Beraterhonoraren und durch Finanzierungsmöglichkeiten für Gründer gefördert.
Beratungszuschüsse:
Für Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase (vor Gewerbeanmeldung) z.B. durch Unternehmensberater können Zuschüsse zu Beraterhonoraren gewährt werden. In den kostenlosen Sprechtagen des RKW Hessen erfahren Gründer, ob das Vorhaben förderungswürdig ist sowie weitere Details zur Zuschusshöhe.
Zum Aufbau der Existenz (bis zu 2 Jahren nach Gewerbeanmeldung) können Beratungsleistungen des Weiteren im Rahmen des BAFA- Programmes “Förderung unternehmerischen Know-hows” bezuschusst werden. Fördervoraussetzungen und Zuschusshöhe sind im hier aufgelistet.
Finanzierungmöglichkeiten:
Die gängigsten Finanzierungsmöglichkeiten für Existenzgründung sind das Hessen-Mikrodarlehen der WI-Bank und die folgenden Kredite der KfW: ERP-Gründerkredit (Startgeld), ERP-Gründerkredit (Universell) sowie ERP-Kapital für Gründung. Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Nützliche Adressen

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