GF_Frage12
Wenn Sie eine Rechtsform wählen, die einen Handelsregistereingetrag erfordert,
dann müssen Sie sich (gegebenenfalls über ein Notariat) beim zuständigen Amtsgericht anmelden.
dann müssen Sie sich (gegebenenfalls über ein Notariat) beim zuständigen Amtsgericht anmelden.
Betroffene Rechtsformen sind beispielsweise eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmergesellschaft (UG) (haftungsbeschränkt), offene Handelsgeselschaft (OHG), aber auch „Eingetragener Kaufmann/Eingetragene Kauffrau” gehören dazu.