IHK Darmstadt

GF_Frage12

Sie müssen sich (gegebenenfalls über ein Notariat) beim zuständigen Amtsgericht (Handelsregister) anmelden, sofern Sie eine Rechtsform wählen, die ins Handelsregister eingetragen werden muss. Das kann beispielsweise eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmergesellschaft (UG) (haftungsbeschränkt), offene Handelsgeselschaft (OHG) oder Ähnliches sein, aber auch „Eingetragener Kaufmann/Eingetragene Kauffrau” gehören dazu.