Nr. 126641
IHK Darmstadt

Neue Regelung für Finanzanlagenvermittler

Finanzanlagen

Prüfungsberichte oder Negativerklärungen müssen bis spätestens 31. Dezember des darauffolgenden Jahres an die zuständige Erlaubnisbehörde (IHK Wiesbaden) übermittelt werden.