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Nr. 126641
IHK Darmstadt

Neue Regelung für Finanzanlagenvermittler

Finanzanlagen

Prüfungsberichte oder Negativerklärungen müssen bis spätestens 31. Dezember des darauffolgenden Jahres an die zuständige Erlaubnisbehörde (IHK Wiesbaden) übermittelt werden.