Checkliste für Betriebe

Strategien gegen steigende Energiepreise

Die steigenden Energiepreise lassen die Produktionskosten in den Betrieben explodieren. Diese können nicht eins zu eins an die Kunden weitergegeben werden, weil vertragliche Regelungen dies nicht zulassen oder diese dann sich billigere ausländische Anbieter suchen.
Es gilt, aktuell spitz zu kalkulieren, ob und wie sich Produktion lohnt und alle betrieblichen Möglichkeiten auszuschöpfen, wettbewerbsfähig zu bleiben.
Bei der Versorgung mit Gas beziehungsweise Strom lohnt sich ein Gespräch mit dem Versorger, wenn aufgrund auslaufender Verträge neu verhandelt werden muss. Im Internet geben Vergleichsportale Hinweise zu aktuellen Preisen, möglichen Optionen oder alternativen Anbietern. Es gibt auch Dienstleister, die den Markt beobachten und entsprechende Hinweise geben können.
Im Weiteren sollte die Energieeinsparpotenziale im Betrieb lokalisiert und genutzt werden. Hilfe hierbei geben Energieberater, deren Tätigkeit aus verschiedenen Programmen gefördert werden:
Die hessische Energieberatung für den Mittelstand listet nicht nur die hessische Beratungsförderung inklusive möglichen Beratern auf, sondern verweist auch auf die Energie-Beratungsförderung des BAFA (Bundesamt für Ausfuhrkontrolle) mit dessen Beraterpool.
Einen ersten Überblick über Ihre Energieverbräuche kann das „VerTEK-Tool“ des Darmstädter Institut für Wohnen und Umwelt (IWU) geben. Das Tool ermöglicht eine Energieverbrauchsanalyse von Nichtwohngebäuden anhand weniger Daten und kann so schnell Einsparpotenziale aufzeigen, aus denen Handlungsoptionen abgeleitet werden können. Weitere Informationen zum Tool finden sich unter https://vertektool.iwu.de/.
Unternehmen, die öffentliche Aufträge angenommen haben, können aufgrund der in Hessen postulierten Preisgleitklausel die höheren Rohstoff- und Energiekosten an die ausschreibende öffentliche Stelle weitergeben. Hierzu berät die Auftragsberatungstelle Hessen.
Mit dem "Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz" beträgt die Umsatzsteuer auf Gaslieferungen und die Lieferung von Fernwärme statt 19 nur sieben Prozent. Im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 sollen Unternehmen die Senkung vollständig an die Verbraucher weitergeben, um diese von den hohen Energiekosten zu entlasten.
Neben den Entlastungen des Bundes unterstützt das Land Hessen aufgrund der steigenden Energiekosten in Not geratene Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Einrichtungen mit einem eigenen Hilfsprogramm. Das Programm mit dem Titel „Hessen steht zusammen – Gemeinsam die Folgen des Krieges gegen die Ukraine bewältigen“ wird möglichst passgenau die angekündigten Hilfen des Bundes ergänzen. Dafür stehen 200 Millionen Euro bereit. Zusätzlich steht zur Stützung der hessischen Wirtschaft ein Bürgschaftsrahmen von drei Milliarden Euro zur Verfügung. Dieses Hilfsprogramm umfasst unter anderem Unterstützungsleistungen für Klein- und Kleinstunternehmen, die durch das Raster der Bundesprogramme fallen. Dazu gehört das Förderprodukt „Energie-Mikrodarlehen Hessen“, das derzeit gemeinsam mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) entwickelt wird und Ende 2022/Anfang 2023 bereitstehen soll. Dieses Produkt wird in seiner Ausgestaltung eng an das Förderprodukt „Hessen-Mikroliquidität“ angelehnt sein, das unmittelbar zu Beginn der Corona-Pandemie eingeführt und erfolgreich umgesetzt wurde. weitere Infos hierzu folgen in Kürze.
Schließlich sei an dieser Stelle noch auf das Netzwerk ETA Plus Südhessen verwiesen, das Hinweise und Praxisbeispiele zeigt und dem Erfahrungsaustausch dient.