Digitaler Euro
Die fortscheitende Digitalisierung verändert auch die Art und Weise wie wir bezahlen. Der Anteil der Barzahlungen geht stetig zurück. Der digitale Euro wäre eine elektronische Form von Bargeld für die digitalisierte Welt. EU und Europäische Zentralbank arbeiten intensiv an der Umsetzung einer neuen digitalen Währung, dem digitalen Euro.
Stand: Oktober 2023
Gemeinsam mit den nationalen Zentralbanken des Euroraums prüft die Europäische Zentralbank (EZB) die Einführung des digitalen Euro. Erforderlich wurde dieser Schritt, da die Digitalisierung immer stärker die Art und Weise verändert, wie wir bezahlen. Der Anteil der Barzahlungen geht stetig zurück, und die Corona-Pandemie hat diese Verschiebung in Richtung Onlinehandel und digitale Zahlungen noch beschleunigt. Hinzu kommt ein zunehmender globaler Währungswettbewerb. Private Krypto-Währungen wie Bitcoin oder Ether, Stablecoins oder staatliche Digitalwährungen anderer Länder – etwa der digitale Yuan – könnten auch in Europa beziehungsweise als internationale Handelswährung vermehrt genutzt werden.
Das Bargeld soll nicht abgeschafft werden
Bei dem digitalen Euro würde es sich um digitales Zentralbank Geld (engl. central bank digital currency oder kurz CBDC) handeln, also ein elektronisches Gegenstück zum jetzigen Bargeld. Haushalte und Unternehmen können Zentralbankgeld bisher lediglich in Form von Bargeld halten. Das soll sich mit der Einführung des Digitalen Euros ändern, dessen grundlegende Nutzung kostenlos wäre.
Nach den Plänen der EZB soll der digitale Euro das Bezahlen im internationalen Handel sowie im Internet einfacher und schneller machen und so eine größere Unabhängigkeit von außereuropäischen digitalen Zahlungsdienstleistern ermöglichen. Im Laufe des bisherigen Prozesses waren alle Beteiligten bemüht zu betonen, dass ein digitaler Euro das Bargeld ergänzen würde, es aber nicht ersetzt. Bargeld stünde weiterhin im Euroraum zur Verfügung. Das gilt auch für die anderen privaten elektronischen Zahlungsmittel, die derzeit verwendet werden.
Eine erste Untersuchungsphase der EZB ist abgeschlossen
Mit der Entscheidung des Rates der Europäischen Zentralbank im Juli 2021 begann die erste, zweijährige Untersuchungsphase zum digitalen Euro. Während dieser Phase lag der Fokus des Eurosystems auf einer möglichen funktionalen Ausgestaltung, dem Schutz der Privatsphäre und der Möglichkeit, für sämtliche Zahlungen einsetzbar zu sein, zum Beispiel an der Ladenkasse, im Onlinehandel, zwischen Privatpersonen und mit staatlichen Stellen. Im Verlauf der Arbeiten wurden bereits richtungsweisende Entscheidungen getroffen, die in vier Fortschrittsberichten nachzulesen sind.
EU-Kommission bringt den rechtlichen Rahmen auf den Weg
Im Juni 2023 veröffentlichte die EU-Kommission den Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung des digitalen Euro, der im nächsten Schritt mit den Mitgliedsstaaten und dem europäischen Parlament abgestimmt wird. Der Vorschlag sieht unter anderem vor, dass die digitale Währung ebenfalls als gesetzliches Zahlungsmittel gelten würde, d.h., dass diese grundsätzlich für alle Zahlungen akzeptiert werden muss.
Etwaige Anpassungen an der Ausgestaltung, die Infolge der Gesetzgebungsberatungen erforderlich werden, nimmt die EZB im Anschluss an diesen Abstimmungsprozess vor.
Die zweijährige Vorbereitungsphase ist gestartet
Zwei Jahre lang wurde eine mögliche Ausgestaltung und Bereitstellung des digitalen Euro untersucht. Auf Basis der Untersuchungsergebnisse entschied sich der EZB-Rat im Oktober 2023 dafür, am 1. November 2023 mit der wiederum zweijährigen Vorbereitungsphase des Projekts digitaler Euro zu beginnen. Währenddessen soll das Regelwerk für den digitalen Euro fertiggestellt und Anbieter ausgewählt werden, die eine Plattform und die Infrastruktur für einen digitalen Euro entwickeln könnten. Zudem soll getestet und erprobt werden, wie sich ein digitaler Euro entwickeln ließe, der sowohl den Anforderungen des Eurosystems als auch den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer gerecht wird.
Wann kommt der digitale Euro?
Ob letzten Endes der digitale Euro umgesetzt wird, kann erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden, unter anderem, wenn der Rechtsrahmen für den digitalen Euro auf europäischer Ebene verabschiedet worden ist. Die beiden Prozesse – Gesetzgebung und Gestaltung eines digitalen Euro – werden parallel fortgeführt, damit das Eurosystem anschließend in der Lage ist, umgehend mit der Ausgabe des digitalen Euro zu beginnen. Was den finalen Zeitrahmen der Umsetzung angeht, sind sich momentan die beteiligten Akteure noch uneins, jedoch erscheint eine Einführung vor dem Jahr 2027 eher unrealistisch.
Weitere Informationen
- FAQs der Deutschen Bundesbank: häufig gestellte Fragen
- Bundesfinanzministerium: “Digitaler Euro” – BMF
- Europäische Zentralbank: “Digitaler Euro” – EZB
- Europäische Kommission: “Digitaler Euro” – EU