Abfallberatung

Batteriegesetz - Registrierung aller Hersteller und Importeure

Nach dem Batteriegesetz (BattG) müssen alle Unternehmen, die als Hersteller oder Importeure Batterien in Deutschland erstmals in Verkehr bringen, diese elektronisch über die Stiftung ear registrieren. Dies gilt auch für Hersteller, die das Inverkehrbringen von Batterien gemäß den bisherigen gesetzlichen Vorgaben bereits beim Umweltbundesamt angezeigt haben.
Eine der wichtigsten Regelungen, die aufgrund der EU-Vorgaben mit dem BattG eingeführt werden, ist die Registrierung aller Unternehmen, die in Deutschland Batterien oder Akkus erstmals in Verkehr bringen. Betroffen sind neben Batterieherstellern also insbesondere alle Unternehmen, die Batterien (separat oder als Bestandteile von anderen Produkten) aus dem Ausland beziehen und in Deutschland auf den Markt bringen.
Die Registrierung muss seit dem 01.01.2021 bei der Stiftung ear erfolgen und ist unabhängig von der gegebenenfalls erforderlichen Registrierung gemäß ElektroG die ebenfalls bei der Stiftung ear erfolgt. So müssen sich beispielsweise Unternehmen, die batteriebetriebene Elektrogeräte im Sinne des ElektroG inklusive Batterien aus dem Ausland beziehen, sowohl nach ElektroG registrieren lassen als auch gemäß dem neuen BattG. Die gegebenenfalls schon seit Jahren vorhandene Registrierung gemäß ElektroG kann hier also nicht angerechnet oder kombiniert werden. Es kann jedoch ein bereits bestehender Account bei der Stiftung ear genutzt werden, um der Registrierung von Batterien nach zu kommen.
Ausführliche Informationen zum Registrierungsprozess stellt die Stiftung ear auf ihrer Webseite bereit.