Operationsplan Deutschland
Was gilt im Krisenfall?
Die Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung (RRGV) berücksichtigen die Veränderungen der Sicherheitslage.
Dies sind beispielsweise:
- Bedrohungen aus dem Cyberraum,
- aktuelle Erfahrungen der hybriden Kriegsführung, oder
- sicherheitspolitische Interessen.
Sie richten sich an den Leitgedanken der integrierten Sicherheit und der nationalen Sicherheitsstrategie sowie an den verteidigungspolitischen Richtlinien aus. Der militärische Teil ist nur der kleinere Teilbereich dieser Strategie. Gesamtverteidigung geht alle an.
Für Unternehmen sind maßgeblich die Abschnitte 22 und 23:
- Das Kapitel 22 regelt die Versorgung der Zivilbevölkerung und der Bundeswehr mit Gütern und Leistungen. Es umfasst die Ernährung, die Versorgung mit Wasser und Strom sowie die Post oder Telekommunikation.
- Im Kapitel 23 wird die Sicherstellung des Personalbedarfs geregelt. Es ist davon auszugehen, dass im Krisenfall nicht alle Mitarbeiter in Betrieben zur Verfügung stehen, weil diese auch von anderen Organisationen gebraucht werden – bei Katastropheneinsätzen von Feuerwehr, THW oder ähnlichem ist das schon jetzt gelebte Übung.
Eine Übersicht der Aufgaben haben wir in der PDF-Datei „Gesamtverteidigung Deutschlands: Nationale zivile und militärische Verteidigung” (PDF-Datei · 73 KB) zusammengestellt.
Weitere Informationen finden Sie hier:
- Rahmenrichtlinie Gesamtverteidigung (RRGV)
- Nationale Sicherheitsstrategie
- Verteidigungspolitische Richtlinien
Noch aus Zeiten des Kalten Krieges gibt es zudem beispielsweise ein Wirtschaftssicherstellungsgesetz und eine Wirtschaftssicherstellungsverordnung, die den Rahmen für die Priorisierung verteidigungsrelevanter Produktionen oder Dienstleistungen festgelegen.
Allerdings legen sie nur den Rahmen fest. Konkrete Maßnahmen oder gar Kontingente sind daraus nicht abzulesen.