IHK Darmstadt
Unternehmen auf Krisenfälle vorbereiten
Cyberattacken, hybride Kriegführung und sicherheitspolitische Interessen sowie eine geänderte Sicherheitslage liegen den „Rahmenrichtlinien für Gesamtverteidigung” zugrunde, die in 2024 vom Bundeskabinett beschlossen wurden. Diese beinhalten Maßnahmen und Vorgaben, die auch Unternehmen betreffen. Die wichtigsten Richtlinien und Gesetze sowie eine Checkliste für Unternehmen, die sich krisensicher aufstellen möchten, finden Sie hier.
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“.
So formuliert es der Artikel 1 des Grundgesetzes. Gemeinhin stellen die Bundeswehr mit ihren NATO-Partnern den Schutz nach auch sicher, im Inland ist hierfür die Polizei zuständig. Gesamtverteidigung ist aber mehr, sie ist die Gesamtheit aller militärischen und zivilen Verteidigungsmaßnahmen eines Staates.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Sicherheitslage kommt hier der Zivilgesellschaft eine bedeutende Rolle zu. Das Bewusstsein hierfür zu schärfen, die Vorbereitung auf Krisen sowie notwendige Unterstützungsleistungen für das Systems sind Themen, die bedacht werden müssen. Impulse für Unternehmer finden sich nachfolgend.
Kontakt
Martin Proba
Geschäftsbereichsleiter
Bereich: Unternehmen und Standort