Urteil zu Dieselfahrverboten - Fragen und Antworten für Unternehmen
Das Bundesverwaltungsgericht hat beschlossen, dass Städte Dieselfahrverbote als Maßnahmen in ihre Luftreinhaltepläne aufnehmen dürfen. Fahrverbote für Dieselfahrzeuge sind – sowohl streckenbezogen als auch in Umweltzonen –zulässig. Das Gericht setzt aber hohe Hürden an die Einführung. Fahrverbote müssen die einzig geeignete Maßnahme sein, phasenweise eingeführt werden und es muss Ausnahmen für Handwerker geben.