Externen-Prüfung

Prüfungen für vollschulisch Ausgebildete (Assistenten)

Zulassung von vollschulisch Ausgebildeten zur IHK-Abschlussprüfung
Die Zulassung von vollschulisch ausgebildeten Absolventen Beruflicher Schulen (Assistenten/Assistentinnen) zur IHK-Abschlussprüfung wird durch § 43, Absatz 2, Satz 1 und 2 geregelt. Da in Hessen keine Landesverordnung gem. § 43, Absatz 2, Satz 3 und 4 existiert, erfolgt die Zulassung zur Abschlussprüfung der IHK Darmstadt gemäß Satz 1 als Einzelzulassung auf Grund eines begründeten Einzelantrages. Begründet ist ein solcher Antrag dann, wenn er den Nachweis der Gleichwertigkeit des schulischen Bildungsgangs mit einer betrieblichen Ausbildung beinhaltet sowie einen durch Lernortkooperation angemessenen Anteil an fachpraktischer Ausbildung enthält.
Die Gleichwertigkeit eines schulischen Bildungsganges mit den theoretischen Inhalten eines korrespondierenden Ausbildungsberufs muss durch die IHK im Einzelfall geprüft werden. Dabei ist entscheidend:
  1. dass sämtliche Qualifikationen der Ausbildungsordnung (AO) und des Rahmenplans (RP) Gegenstand der Qualifizierung sein müssen, Bildungsgänge müssen einvernehmlich mit der IHK abgestimmt und von ihr überprüft werden. Die Lehrgangsteilnehmer führen einen schriftlichen Qualifizierungsnachweis zu Ablauf und Inhalten des Lehrgangs und des Praktikums. Der Qualifizierungsnachweis ist Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung.
  2. das Qualifizierungskonzept muss eine sachlich-zeitliche Gliederung enthalten. Systematik, Inhalt und Anforderungen werden durch die entsprechende AO definiert.
  3. außerdem sollten im Vorfeld des Bildungsgangs diese Abstimmungen erfolgen, was aber bei bereits laufenden vollschulischen Ausbildugnsgängen nicht im Vordergrund stehen kann.
Zugelassen werden können Antragsteller hinsichtlich der zeitlichen Vorgaben, wenn diese entweder
  1. eine Berufspraxis von 1,5 Jahren aufweisen (betriebliche Praktikum während der schulischen Ausbildung können berücksichtigt werden), oder
  2. bereits eine zeitlich entsprechende, einschlägige Berufspraxis vor Beginn der schulischen Qualifizierung vorweisen können.
Die Berufspraxis ist nachzuweisen über einen Praktikantenvertrag, der eine Vergütung während des Praktikums enthält sowie einen Praktikumsnachweis, der Ablauf und Inhalt dokumentiert. Das Praktikum muss in einem für die Ausbildung in den genannten IHK-Berufen geeigneten Betrieb stattfinden. Soweit der Teilnehmer einschlägige Berufspraxis hat, ist eine Reduzierung des Praktikums bis maximal auf ein Drittel der Ausbildungszeit (ein Jahr) zulässig. Außerdem ist ein stichwortartiger Lebenslauf beizufügen.
Der Antrag auf Zulassung gem. § 43 Abs. 2 Satz 1 und 2 ist nicht an eine Form gebunden, wir empfehlen allerdings die Benutzung des zum Herunterladen zur Verfügung gestellten Formulars für externe Prüfungsbewerber. Für die Abschlussprüfung ist eine Gebühr gemäß Gebührenordnung der IHK Darmstadt zu entrichten ("Externe").