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Nr. 20605
Prüfungszulassung

Zulassung zur Externen-Prüfung

Zur IHK-Abschlussprüfung können neben Auszubildenden auch Berufspraktiker ohne anerkannten Berufsabschluss, ehemalige Soldaten und Absolventen vollschulischer Bildungsgänge (Abschluss: Assistent/-in), nach einer Einzelfallprüfung zugelassen werden.
Prüfungszulassung
Externen-Prüfung

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um zur IHK-Abschlussprüfung extern zugelassen zu werden? Bei welcher IHK ist der Antrag zu stellen? Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die "Externen-Prüfung".

Externen-Prüfung
Prüfungen für vollschulisch Ausgebildete (Assistenten)

Vollschulisch Ausgebildete (Assistenten) können auf Einzelantrag zur IHK-Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn sie neben der erfolgreich abgeschlossenen Schulausbildung ausreichende Berufsfachpraxis nachweisen können.

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Kontakt
Henrik Richter
Henrik Richter
Bereich: Aus- und Weiterbildung
Themen: Ausbildungsberatung
  • 06151 871-1243
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Rhein Main Neckar
Rheinstraße 89
64295 Darmstadt

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Achtung Baustelle: Wegen des Neubaus der Rheinstraßenbrücke müssen Sie eine längere Anfahrtszeit einkalkulieren. Aktuelle Infos finden Sie auf der Webseite der Stadt Darmstadt.
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