Sach- und Fachkundeprüfung

Informationen für angehende Unternehmer im Taxen- und Mietwagenverkehr

I Genehmigungspflicht im gewerblichen Straßenpersonenverkehr

Wenn Sie als Unternehmer Taxen oder Mietwagen betreiben wollen, benötigen Sie dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde. Dies sind für Taxen- und Mietwagenverkehr das Ordnungsamt der Gemeinde oder Stadt oder der Landkreise bei kleinen Gemeinden, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Sitz oder seine Niederlassung im Sinne des Handelsrechts hat.

Folgende zusätzlichen Qualifikationen sind für die eingesetzten Fahrer erforderlich

  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxi- und Mietwagen sowie Kraftomnibus)
  • Erlaubnis der zuständigen Behörde, einen oder mehrere Fahrgäste zu befördern.

In der Regel sind folgende Voraussetzungen für die Erteilung nachzuweisen

  • EU-Fahrerlaubnis der Klasse B mit mindestens 2 Jahren Fahrpraxis
  • 21. Lebensjahr vollendet und keine Bedenken gegen die persönliche Zuverlässigkeit bestehen
  • Bestätigung der geistigen und körperlichen Eignung durch ärztliche Gutachten
  • Ortskenntnisprüfung: für Fahrer von Taxen im Gebiet der Beförderungspflicht sind die unteren Verkehrsbehörden der Kreis- und Stadtverwaltungen am Betriebssitz zuständig.
  • Geltungsdauer: nicht mehr als 5 Jahre und danach Verlängerung auf Antrag
Das Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es sieht u.a. Änderungen im Personenbeförderungsgesetzt (PBefG) und in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) vor. So werden neue Verkehrsformen künftig im PBefG geregelt. In der FeV wird die Bestimmung zur Ortkenntnisprüfung neu geregelt. Danach ist statt einer Ortskenntnisprüfung der Nachweis der Fachkunde erforderlich. Diese Regelung tritt zum 2.8.2021 in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten auch Inhalte des erforderlichen Nachweises geregelt sein. Sobald diese bekannt sind, informieren wir an dieser Stelle.

II Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung

Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers und ggf. der für die Führung der Geschäfte bestellten Person sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes die fachliche Eignung des Unternehmers oder der für die Füh-rung der Geschäfte des Taxen- und Mietwagenverkehrs bestellten Person.

1 Finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens

Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit dürfen das Eigenkapital und die Reserven Ihres Unternehmens nicht weniger als 2.250 € für das erste Fahrzeug oder 1.250 € für jedes weitere Fahrzeug betragen.

2 Zuverlässigkeit

Zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers und der ggf. zur Führung der Geschäfte bestellten Person müssen Sie der Genehmigungsbehörde verschiedene Dokumente vorlegen (u.a. polizeiliches Führungszeugnis, Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Krankenkasse, Auszug aus dem Gewerbezentralregister). Nähere Einzelheiten zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Zuverlässigkeit erfahren Sie im Rahmen der Antragstellung bei der Verkehrsbehörde.

3 Nachweis der fachlichen Eignung

Die fachliche Eignung kann nachgewiesen werden durch:
  • Anerkennung leitender Tätigkeit:
    Die leitende Tätigkeit muss für mindestens drei Jahre nachweisbar und in Unternehmen, die Taxen- und Mietwagenverkehr betreiben, geleistet sein. Die Tätigkeit muss die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf den Sachgebieten vermittelt haben. Das Ende dieser Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Der IHK müssen hierzu aussagefähige Unterlagen vorgelegt werden, z.B. schriftliche Zeugnisse der Unternehmen, in denen die Tätigkeit geleistet wurde. Die IHK kann ein ergänzendes Beurteilungsgespräch führen, wenn die Unterlagen zum Nachweis der fachlichen Eignung nicht ausreichen. Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Zuständigkeitsbereich das Unternehmen seinen Sitz hat. Die Entscheidung über einen Antrag auf Anerkennung leitender Tätigkeit ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Fassung des Gebührentarifs der IHK.
  • Gleichwertige Abschlussprüfungen gemäß der bis zum 4. März 2013 geltenden Fassung der BerufszugangsVO Straßenpersonenverkehr. Der Ausbildungsbeginn muss vor dem 4. Dezember 2011 liegen!
    Abschlussprüfung zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwer-punkt: Personenverkehr; Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrs-fachwirtin; Abschlussprüfung als Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen; Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, der Fachhochschule Heilbronn; Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaftler/Diplom-Verkehrswirtschaftlerin an der Technischen Universität Dresden. Die örtlich zuständige IHK stellt Inhabern der genannten Ab-schlussprüfungen auf Antrag eine Fachkundebescheinigung aus. Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Gebiet der Antragsteller seinen Wohnsitz hat. Das umfasst bei der IHK Darmstadt die Stadt Darmstadt und die Landkreise Darmstadt-Dieburg, Bergstraße, Groß-Gerau, Odenwaldkreis. Die Ausstellung des Fachkundenachweises aufgrund der genannten Abschlussprüfungen ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Fassung des Gebührentarifs der IHK. Die Gebühr beträgt 45 EUR.
  • Fachkundeprüfung
    vor der örtlich zuständigen IHK. Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Gebiet der Prüfling seinen Wohnsitz hat. Die IHK Darmstadt ist zuständig für die Stadt Darmstadt, die Kreise Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau und den Odenwaldkreis sowie  für Teilnehmer aus dem Bezirk der IHK Offenbach.
  • Befreiung vom Nachweis der fachlichen Eignung
    Die fachliche Eignung brauchen nicht nachzuweisen (Ausnahmen):
    • Unternehmen, die die erneute Erteilung einer auslaufenden Genehmigung beantragen,
    • Unternehmen, die die Erteilung einer weiteren gleichartigen Genehmigung beantragen,
    • Unternehmen mit einer Genehmigung für den Verkehr mit Taxen, die eine Genehmigung für den Verkehr mit Mietwagen beantragen,
    • Unternehmen mit einer Genehmigung für den Verkehr mit Mietwagen, die eine Genehmigung für den Verkehr mit Taxen beantragen.
    • Unternehmen mit einer Genehmigung für den Straßenpersonenverkehr, ausgenommen den Verkehr mit Taxen und Mietwagen, die eine Genehmigung für eine andere Verkehrsart oder Verkehrsform beantragen.

III Nachweis der fachlichen Eignung durch eine Fachkundeprüfung

Diese Prüfung führt die IHK Frankfurt am Main für uns durch. Wenn Sie im Bezirk der IHK Darmstadt wohnen, können Sie sich direkt in Frankfurt zur Prüfung anmelden!

1 Struktur der Prüfung

Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen und gegebenenfalls einem ergänzenden mündlichen Prüfungsteil. Die zwei schriftlichen Prüfungsteile sind:
  • schriftliche Fragen als Kombination aus Multiple-Choice-Fragen mit vier Antworten zur Auswahl und Fragen mit direkter Antwort;
  • schriftlichen Übungen / Fallstudien.
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt eine Stunde für jeweils einen Prüfungsteil. Hinzu kommt ggf. ein bis zu einer halben Stunde dauernder mündlicher Prüfungsteil.

2 Bewertung der Prüfungsleistungen

Die Prüfungsleistungen werden in den schriftlichen Prüfungsteilen und in dem mündlichen Prüfungsteil mit Punkten bewertet.
Die Gesamtpunktezahl teilt sich wie folgt auf die Prüfungsteile auf:
  • schriftliche Fragen 40 Prozent
  • schriftliche Übungen/Fallstudien 35 Prozent
  • mündliche Prüfung 25 Prozent.
Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktezahl erreicht sind, wobei der in jeder Teilprüfung erzielte Punkteanteil nicht unter 50 Prozent der jeweils möglichen Punktezahl liegen darf. Anderenfalls ist die Prüfung nicht bestanden.
Die mündliche Prüfung entfällt, wenn der erzielte Punkteanteil in mindestens einem schriftlichen Prüfungsteil unter 50 Prozent der jeweils möglichen Punktezahl liegt oder bereits in den schriftlichen Teil-prüfungen mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktezahl erzielt wurden.

3 Prüfungssachgebiete

  • Sachgebiete, deren Kenntnis für innerstaatliche Beförderungen erforderlich ist
  • Berufsbezogenes Recht auf den Gebieten
  • Personenbeförderungsrecht
  • Straßenverkehrsrecht
  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals im Straßenverkehr
  • Grundzüge des Beförderungsvertragsrechts
  • Grundzüge des Steuerrechts
  • Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebs, insbesondere
    • Zahlungsverkehr
    • Beförderungsentgelte und -bedingungen (Tarife)
    • Buchführung
    • Versicherungswesen
  • Technischer Betrieb und Betriebsdurchführung, insbesondere
    • Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge
    • Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge
    • Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
    • Bereitstellung der Fahrzeuge
    • Fernsprech- und Funkverkehr
    • Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung sowie Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge

IV Anmeldung zur Prüfung

Diese Prüfung führt die IHK Frankfurt am Main für uns durch. Wenn Sie im Bezirk der IHK Darmstadt wohnen, können Sie sich direkt in Frankfurt zur Prüfung anmelden!

V Prüfungsteilnahme

Die Teilnahme an der Prüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung liegt in der eigenen Verantwortung des Prüflings.

VI Prüfungsvorbereitung

Literaturhinweise | Digitales Lernen

  • Gergin, Ufuk / Kollar, Herwig:
    Prüfungsvorbereitung für Taxi- und Mietwagenunternehmer
    München, HUSS-VERLAG GmbH 2018, ISBN-13: 9783946350477
  • Grätz, Thomas:
    Fachkunde und Prüfung für den Taxi- und Mietwagenunternehmer,
    Lehrbuch und Nachschlagewerk
    Heinrich Vogel Verlag, München
  • Fachkunde und  Prüfung
    Prüfungstest
    Heinrich Vogel Verlag, München
  • Helf-Marx, Christiane:
    Sach- und Fachkunde - Vorbereitung zur Prüfung bei der IHK – Fachrichtung „Taxi und Mietwagen”,
    Lehrbuch und Fragenkatalog, ISBN 3-930581-05-1
  • Koch, Walter / Pieper, Klaus:
    Taxi-Handbuch - Leitfaden für zukünftige und praktizierende Taxi- und Mietwagenunternehmer,
    Huss-Verlag GmbH, München
  • Meißner, Hans / Mattern, Claus:
    Das Taxiunternehmen in der Praxis - Ein Leitfaden zur Betriebsführung,
    Heinrich Vogel Verlag, München
  • Online-Lerncenter zur Prüfungsvorbereitung (digitaler Fragenkatalog)
    www.avb-lerncenter.de

Textausgaben von Rechtsvorschriften

  • BOKraft - Textsammlung,
    ISBN 3-349-01048-2, Verlag die Wirtschaft GmbH, Berlin
  • Krämer, Horst:
    Handbuch Personenbeförderungsrecht: Textausgabe mit Erläuterungen und Hinweisen,
    ISBN 3-87841-071-9, Verkehrsverlag J. Fischer, Düsseldorf

Kommentare

  • Hole, Hans-Gerhard:
    BOKraft, Kommentar,
    Heinrich Vogel Verlag, München
  • Krämer, Horst:
    BOKraft, Kommentar,
    ISBN 3-87841-044-1, Verkehrsverlag J. Fischer, Düsseldorf

Anschriften der Verkehrsverlage

Schulungsveranstalter

Folgende Veranstalter führen in eigener Verantwortung Vorbereitungskurse durch:
  • RMTV Rhein-Main Taxi Verband e.V. 60327 Frankfurt,
  • Tel.: 069-24000033 | Herr Ufuk Gergin | ufuk.gergin@rmtv.eu  rmtv.eu
  • TÜV Süd Akademie GmbH, 60439 Frankfurt
    Herr Daniel Facchinelli | Tel: 069-5092996-21 |  E-Mail: .daniel.facchinelli@tuev-sued.de | www.tuev-sued.de/akademie
  • Taxivereinigung Frankfurt e.V., 60487 Frankfurt am Main 1,
    Tel.: 069-232568, Fax 069-239693 http://taxi-vereinigung-frankfurt.de/
  • Verkehrs-Seminare Mathias Stätter, 68165 Mannheim
    Tel.: 0621- 406694 oder 0172- 6279759
    Herr Dipl. Vw. Mathias Stätter
  • ABSV-HEMA UG (haftungsbeschränkt) 46244 Bottrop
    Tel. 02045 – 41448-0 | Fax 02045 – 414482-0
    info@absv-hema.de | info@verkehrsverlag-hema.de | www.absv-hema.de
    Schulungen bundesweit
  • Verkehrsseminare Marbs e.K., 74177 Bad Friedrichshall
    Frau Ellen Hummel, Tel.: 0800 / 0561 561 | Fax: 0800 / 0561 999
    (Schulungen bundesweit) Mail: info@verkehrsseminare.com | www.verkehrsseminare.com
  • AVB-Seminare GmbH & Co. KG, 32312 Lübbecke Tel.: 05741/9099250 | info@avb-seminare.de | www.avb-seminare.de | Verkehrsseminare und Schulungen in Frankfurt / Hofheim am Taunus und bundesweit
  • Gewerbliches Institut für berufliche Ausbildung IBA GmbH & Co. KG, 72401 Haigerloch
    (Schulungen in Frankfurt am Main),
    Tel.: 08 00 /1002310 (gebührenfrei)www.iba-verkehrsseminare.de
  • Verkehrsseminare Frank R. Bibow, 26188 Edewecht
    (Schulungen in 55116 Mainz)
    Tel.: 04486 / 938844 | Fax 0 4486 / 938845
    Mail: info@verkehrsseminare.de | www.verkehrsseminare.de
  • Verkehrsseminare Naumann, 53547 Kasbach-Ohlenberg
    (Schulungen in Offenbach am Main)
    Tel.: 02644 / 406 3334 | Fax 02644 / 406 3216
    E-Mail: verkehrsseminare-naumann@mail.de |www.fachschule-naumann.de
  • Verkehrsseminare-HeMa, 45659 Recklinghausen
  • (Schulungen bundesweit) Mail: info@verkehrsseminare-hema.de | www.verkehrsseminare-hema.de
  • Hans-O. Siemers, Schulungen und Seminare, 34260 Kaufungen Tel.: 05605 / 9289666 | Fax 05605 / 926956 | Mail: h.o.siemers@t-online.de
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