Medienkaufmann/-frau Digital und Print
Organisatorisches
Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldeformulare werden automatisch vier Wochen vor dem jeweiligen Anmeldeschluss an den Ausbildungsbetrieb verschickt.
Anmeldeschluss Zwischenprüfung: Frühjahr am 30. November des Vorjahres und Herbst am 15. Juni.
Anmeldeschluss Abschlussprüfung: Sommer am 1. Februar und Winter am 1. September.
Externe Prüfungsteilnehmer müssen sich rechtzeitig vor dem Anmeldeschluss bei uns persönlich melden.
Einladung zur Prüfung
Die Einladung zur schriftlichen Zwischenprüfung versenden wir vier Wochen vor dem Prüfungstermin.
Die Abschlussprüfung in diesem Ausbildungsberuf wird zur Zeit bei der IHK Frankfurt durchgeführt, weil es bei der IHK Darmstadt aufgrund der wenigen Auszubildenden in diesem Beruf keinen eigenen Prüfungsausschuss gibt. Das heißt, wir leiten die Anmeldung nach dem Anmeldeschluss an die prüfende IHK weiter und alle weiteren Unterlagen, wie die Einladung zur Prüfung und sonstigen Prüfungsinformationen erhalten die Prüfungsteilnehmer dann von dort.
Prüfungstermine
Die Termine der schriftlichen Zwischen- und Abschlussprüfung entnehmen Sie bitte der Internetseite der AkA oder dem aktuellen Terminplan für die nächste anstehende Prüfung.
Die Abschlussprüfung findet bei der IHK Frankfurt statt. Bitte informieren Sie sich dort über die jeweiligen Termine.
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Sie besteht aus folgenden Prüfungsbereichen:
- Arbeitsabläufe und Informationsverarbeitung – Umfang: 36 Prozent
- Märkte und Medienprodukte, mediale Darstellungsformen und Gestaltungsgrundsätze – Umfang: 36 Prozent
- Wirtschafts- und Sozialkunde – Umfang: 28 Prozent
Die detaillierten Prüfungsanforderungen finden Sie unter dem jeweiligen Beruf auf der Homepage der AkA.
- Prüfungszeit: 120 Minuten
- Prüfungsverfahren: etwa 50 gebundene Aufgaben
es können insgesamt 100 Punkte erzielt werden, jede Aufgabe wird gleich stark gewichtet
Die Teilnahmebescheinigung der Zwischenprüfung mit der erreichten Punktzahl geht etwa sechs Wochen nach der Prüfung per Post an den Ausbildungsbetrieb.
Abschlussprüfung
Die Zulassungsvoraussetzungen zur Teilnahme an der Abschlussprüfung prüft die IHK bei der Anmeldung zur Prüfung.
1. Prüfungstag
Prüfungsbereich: Produktentwicklungsprozess und Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen(schriftlich)
- Prüfungszeit: 150 Minuten
- Prüfungsverfahren: ungebundene Aufgaben
- Gewichtung: 40 Prozent der Gesamtprüfungsleistung
2. Prüfungstag
Prüfungsbereich: Wirtschaft- und Sozialkunde (schriftlich)
- Prüfungszeit: 60 Minuten
- Prüfungsverfahren: gebundene Aufgaben
- Gewichtung: 10 Prozent der Gesamtprüfungsleistung
Prüfungsbereich: Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (schriftlich)
- Prüfungszeit: 90 Minuten
- Prüfungsverfahren: gebundene Aufgaben
- Gewichtung: 20 Prozent der Gesamtprüfungsleistung
Extra Termin (siehe “Prüfungstermine”)
Prüfungsbereich: Fallbezogenes Fachgespräch (mündlich)
- Prüfungszeit: 20 Minuten (plus 20 Minuten Vorbereitungszeit)
- Prüfungsverfahren: Fachgespräch über eine praxisbezogene Aufgabe
- Gewichtung: 30 Prozent der Gesamtprüfungsleistung
Bestehensregelungen
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn folgende Leistungen erbracht werden:
- im Gesamtergebnis mindestens ausreichende Leistungen (mindestens 50 Punkte),
- im Prüfungsbereich „Produktentwicklungsprozess und Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen“ mindestens ausreichende Leistungen (mindestens 50 Punkte) und
- in mindestens einem der beiden anderen schriftlichen Prüfungsbereiche mindestens ausreichende Leistungen (mindestens 50 Punkte).
Werden in einem Prüfungsbereich ungenügende Leistungen (unter 30 Punkte) erbracht, ist die Abschlussprüfung nicht bestanden.