Ausbildungsprüfungen

Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen - Verordnung 2022

Der Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen (vorher Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen beide Wahlqualifikationen) wurde zum 1. August 2022 geändert. Auszubildende mit Vertragsbeginn ab dem 1. August 2022 werden nach der neuen Verordnung geprüft. Externe Prüfungsteilnehmer werden ab Herbst 2023 nach der neuen Verordnung geprüft. Weitere Informationen, sowie die Ausbildungsordnung finden Sie auf der Seite des Bundesinstitutes für Berufsbildung. 

Prüfungstermine

Die Termine der schriftlichen Abschlussprüfungen entnehmen Sie bitte der Internetseite der AkA oder dem aktuellen Terminplan für die nächste anstehende Prüfung.
Die mündlichen Prüfungen der Abschlussprüfung finden in der Regel 
  • im Sommer in den fünf Wochen vor den Sommerferien und
  • im Winter in den drei Wochen nach den Winterferien
statt. 

Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1

Die gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt. Sie erstreckt sich über den Ausbildungsrahmenplan und den zu vermittelnden Lehrstoff des Berufsschulunterrichtes der ersten 15 Monate.
Prüfungsbereich: Allgemeine Versicherungswirtschaft 
  • Prüfungszeit: 120 Minuten
  • Prüfungsverfahren: schriftliche Prüfung
  • Gewichtung:  20 Prozent der Gesamtbewertung

Gestreckte Abschlussprüfung Teil 2

Die Abschlussprüfung Teil 2 findet zum Ende der Ausbildung statt. 
Prüfungsbereich: Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung
  • Prüfungszeit: 150 Minuten
  • Prüfungsverfahren: schriftliche Prüfung
  • Gewichtung: 30 Prozent
Prüfungsbereich: Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt
  • Prüfungszeit: 15 Minuten (Gesprächssimulation) plus 15 Minuten (Vorbereitungszeit) 
  • Prüfungsverfahren: Gesprächssimulation 
  • Gewichtung: 20 Prozent
Für die Gesprächssimulation stellt der Prüfungsausschuss dem Prüfling zwei praxisbezogene Aufgaben, von denen dieser eine aus den folgenden Gebieten ( Paragraf 12 Absatz 2) auswählt:
  1. Absicherung von Wohnen und Wohneigentum
  2. die Absicherung von Berufsausübung und Freizeitgestaltung
  3. die Absicherung von Mobilität und Reisen
  4. die Förderung der Gesundheit sowie die Absicherung von Krankheit und Pflege
  5. die Vorsorge für das Alter und die Vermögensbildung
  6. die Absicherung des Einkommens und die Hinterbliebenenversorgung
  7. die Absicherung von Nicht-Privatkunden
Prüfungsbereich: Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft
  • Prüfungszeit: 20 Minuten 
  • Prüfungsverfahren: fallbezogenes Fachgespräch
  • Gewichtung: 20 Prozent
Hierfür muss der Prüfling einen Report , in einer nach Paragraf 4 Absatz 3 der Verordnung über die Berufsausbildung Kaufman/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen ausgewählten Wahlqualifikation, erstellen und am ersten Tag der schriftlichen Abschlussprüfung Teil 2 einreichen. Wichtige und detailliertere Informationen darüber haben wir separat für Sie zusammengefasst. 
Das fallbezogene Fachgespräch wird mit einer Darstellung der praxisbezogenen Aufgabe und des Lösungswegs durch den Prüfling eingeleitet. Dies soll eine Dauer von fünf Minuten nicht überschreiten und darf durch visualisierende Hilfsmittel unterstützt werden.