Ausbildungsprüfung Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen

Informationen zum Report Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen (Verordnung 2022)

Gemäß Paragraf 13 der Verordnung über die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen hat der Prüfungsteilnehmer einen Report zu erstellen.

Auszug aus der Ausbildungsordnung

Im Prüfungsbereich Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  1. die Bearbeitung einer komplexen berufstypischen Aufgabe prozessorientiert zu planen, durchzuführen und auszuwerten,
  2. die Aufgabe nachvollziehbar darzustellen und in den betrieblichen Zusammenhang einzuordnen,
  3. unterschiedliche Lösungswege zu entwickeln, eine Auswahl zu treffen, diese zu begründen und dabei insbesondere wirtschaftliche, ökologische und rechtliche Aspekte zu berücksichtigen,
  4. projektorientierte Arbeitsweisen in der Bearbeitung der Aufgabe anzuwenden
  5. Ergebnisse der Aufgabenbearbeitung, insbesondere hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit, zu bewerten und
  6. den gewählten Lösungsweg sowie das gesamte Vorgehen während der Aufgabenbearbeitung zu reflektieren.
Mit dem Prüfling wird ein fallbezogenes Fachgespräch geführt. Zur Vorbereitung auf dieses Gespräch hat der Prüfling eigenständig eine praxisbezogene Aufgabe im Ausbildungsbetrieb durchzuführen. Zu dieser Aufgabe hat der Prüfling einen Report zu erstellen.

Wahlqualifikation

Für die praxisbezogene Aufgabe muss der Prüfungsteilnehmer eine der nachfolgenden Wahlqualifikationen wählen (Paragraf 4 Absatz 3):
  • Versicherungsfälle managen
  • Risikomanagement durchführen
  • Risken für Nicht-Privatkunden absichern
  • im Vertrieb betriebswirtschaftlich arbeiten
  • Digitalisierungsprozesse in der Versicherungswirtschaft initiieren und begleiten.

Formale Hinweise zur Erstellung des Reports

Der Report ist bis zum ersten Tag der schriftlichen Abschlussprüfung Teil 2 im Azubi-Infocenter hochzuladen. Die Abgabe erfolgt über eine gesonderte Kachel nach der Freigabe der IHK im Azubi-Infocenter. Nutzen Sie die Checkliste (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 149 KB), um herauszufinden, ob sich Ihr Report als Grundlage für das Fachgespräch eignet.
Der Report darf zwei bis vier Seiten (ohne Literatur-, Quellen,- Abkürzungsverzeichnis) umfassen. Der Prüfling hat in dem Report die Aufgabenstellung, die Zielsetzung, die Planung, das Vorgehen und das Ergebnis zu beschreiben und den Prozess zu reflektieren, der zum Ergebnis geführt hat.
Bitte beachten Sie die formalen Vorgaben:
  • Schriftgröße 12
  • Schriftart Arial
  • Zeilenabstand einfach
  • Alle Ränder (links, rechts, oben und unten) 2,5 cm
  • fortlaufende Seitennummerierung
  • Vor- und Nachname, sowie Thema auf jeder Seite (Fußzeile)
  • ganze Sätze
Auch wenn die Durchführung der praxisbezogenen Aufgabe und der Report nicht benotet werden, sollten die Prüflinge auf eine sorgfältige Ausführung achten. Das anschließende Fachgespräch basiert auf der Durchführung und dem Report, somit sind dies der Grundstein des Erfolges.

Wie gebe ich meine Dokumentation/Report/etc. ab?

  1. Die Prüfungsteilnehmenden loggen sich im Azubi-Infocenter ein.
  2. Nach dem Öffnen des Portals erscheint die Kachel „Dokument abgeben“.
  3. Es müssen alle Felder ausgefüllt sein. Oberhalb befinden sich die Informationen zur Ausbildung. Hier müssen E-Mailadressen des Prüfungsteilnehmenden sowie des Ausbildenden angegeben werden. Unterhalb erfolgt der Upload des Dokuments. Die Uploads müssen PDF-Dokumente sein.
    Folgendes ist zu beachten: Einzeldokument max. 18 MB, Datenmenge aller Dokumente max. 50 MB.
  4. Es muss die Bestätigung der Belehrung erfolgen.
  5. Zum Schluss wird die Dokumentation eingereicht. Es besteht die Möglichkeit, diesen nach Abgabe innerhalb der Frist nachzubessern. Der letzte Upload wird gewertet.