Fachkraft Küche

Die wichtigsten Hinweise zur Ausbildung und zum Ablauf der Prüfungen im Beruf Fachkraft Küche sind hier zusammengestellt.

Ansprechpartner in der IHK

Bei Fragen rund um die Ausbildung stehen unsere kaufmännischen Ausbildungsberater jederzeit gerne zur Verfügung. Ihren zuständigen Ansprechpartner finden Sie in unserer Liste (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 270 KB) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 270 KB).
Wenn Sie Fragen zur Prüfung haben, melden Sie sich gerne bei Nina Bärsch.

Hinweise zur Ausbildung

Alle Informationen zum Beruf inklusive der Ausbildungsverordnung, der sachlich-zeitlichen Gliederung und den Rahmenlehrplänen finden Sie auf der Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung.

Inhalte der Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung soll im dritten Ausbildungshalbjahr stattfinden. Prüfungsinhalte ergeben sich aus den Inhalten des Ausbildungsrahmenplanes und des zu vermittelnden Lehrstoff des Berufsschulunterrichtes der ersten 12 Monaten.
Die Prüfung findet im Prüfungsbereich “ Küchentechnische Praxis” statt und besteht aus zwei Teilen.
Prüfungsbereich 1 (schriftlich):
  • Prüfungszeit: 45 Minuten
  • Prüfungsverfahren: schriftliche, praxisbezogene Aufgaben
  • Gewichtung: 20 Prozent
Prüfungsbereich 2 (praktisch):
  • Prüfungszeit: 90 Minuten
  • Prüfungsverfahren: Durchführung einer Arbeitsprobe
  • Gewichtung: 80 Prozent
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Salate, Eierspeisen, oder einfache Gemüsegerichte zuzubereiten und anzurichten.

Inhalte der Abschlussprüfung

Prüfungsbereich: Produkte und Lagerhaltung
  • Prüfungszeit: 90 Minuten
  • Prüfungsverfahren: schriftliche, gebundene Aufgaben
  • Gewichtung: 20 Prozent der Gesamtwertung
Prüfungsbereich: Wirtschaft- und Sozialkunde
  • Prüfungszeit: 60 Minuten
  • Prüfungsverfahren: schriftliche, gebundene Aufgaben
  • Gewichtung: 10 Prozent der Gesamtwertung
Prüfungsbereich: Zubereiten von einfachen Speisen und Gerichten
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen und wird insgesamt mit 70 Prozent in der Gesamtwertung gewichtet.
Prüfungsbereich 1 (schriftlich):
  • Prüfungszeit: 60 Minuten
  • Prüfungsverfahren: schriftliche, ungebundene Aufgaben
  • Gewichtung: 30 Prozent der Teilbewertung
Prüfungsbereich 2 (praktisch):
  • Prüfungszeit: Insgesamt vier Stunden inklusive auftragsbezogenes Fachgespräch (15 Minuten)
  • Prüfungsverfahren: Durchführung einer Arbeitsaufgabe (Planung, die Zubereitung, das Anrichten einer Vorspeise und eines Hauptgerichtes)
  • Gewichtung: 70 Prozent der Teilbewertung
Für die Durchführung der Arbeitsaufgabe erhält der Prüfungsteilnehmer 14 Kalendertage vor Prüfungstermin, per E-Mail, zwei Listen mit Lebensmitteln für einen Warenkorb. Diese Listen setzen sich aus Pflicht- und Wahlbestandteilen zusammen. Mit den beiden Listen kann der Prüfling vor ab einen Arbeitsablaufplan erstellen, diesen am Prüfungstag mitbringen und als Hilfsmittel für die Zubereitung verwenden.
Der Prüfungsteilnehmer muss nachweisen, dass er in der Lage ist, als Vorspeisen einen Salat oder eine einfache Suppe zuzubereiten und anzurichten. Ebenso ist ein einfaches Hauptgericht mit Schlachtfleisch, Hausgeflügel oder Fisch, mit Soße, mit einer Gemüsebeilage und mit einer Sättigungsbeilage zuzubereiten und anzurichten. Dies soll immer für vier Personen vorbereitet werden.