Aus- und Weiterbildung

Verkäufer/-in

Ansprechpartner

Bei Fragen rund um die Ausbildung stehen unsere kaufmännischen Ausbildungsberater jederzeit gerne zur Verfügung. Ihren zuständigen Ansprechpartner finden Sie in unserer Liste (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 161 KB).
Wenn Sie Fragen zur Prüfung haben melden Sie sich gerne bei Lisa Hernandez.

Die Ausbildung

Ausbildungsdauer

2 Jahre

Arbeitsgebiet

Das Arbeitsgebiet der Verkäufer/-innen umfasst die beratende und verkaufende Tätigkeit im Einzelhandelsgeschäft sowie die sonstigen unmittelbar mit dem Warenverkauf verbundenen Arbeiten. Der Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit wird bestimmt durch verschiedene Formen, unter anderem Vorführen der Waren, Führen und Anknüpfen des Verkaufsgespräches und fachliche Beratung des Käufers.
Weitere detailliertere Informationen zu diesem Ausbildungsberuf finden Sie auf planet-beruf.de.

Ausbildungsinhalte:

Prüfungstermine

Die Termine der schriftlichen Zwischen- und Abschlussprüfungen entnehmen Sie bitte der Internetseite der AkA oder dem aktuellen Terminplan für die nächste anstehende Prüfung.
Die mündlichen Prüfungen der Abschlussprüfung finden bei der IHK Darmstadt
  • bei der Sommerprüfung in der Regel in den fünf Wochen vor den Sommerferien und
  • bei der Winterprüfung in den drei Wochen nach den Winterferien
statt.

Abschlussprüfung

Prüfungsbereich: Verkauf und Werbemaßnahmen (schriftlich)
  • Prüfungszeit: 90 Minuten
  • Prüfungsverfahren: ungebundene Aufgaben
  • Gewichtung:  25 %
Prüfungsbereich: Warenwirtschaft und Kalkulation (schriftlich)
  • Prüfungszeit: 60 Minuten
  • Prüfungsverfahren: ungebundene und gebundene Aufgaben
  • Gewichtung: 15 %
Prüfungsbereich: Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftlich)
  • Prüfungszeit: 60 Minuten
  • Prüfungsverfahren: ungebundene und gebundene Aufgaben
  • Gewichtung: 10 %
Prüfungsbereich: Fachgespräch in der Wahlqualifikation (Mündliche Prüfung)
  • Prüfungszeit: 20 Minuten + 15 Minuten Vorbereitungszeit
  • Gewichtung: 50 %

Bestehensregelungen

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn folgende Leistungen erbracht werden:
  • im Gesamtergebnis mindestens ausreichende Leistungen (mindestens 50 Punkte) und
  • in mindestens zwei schriftlichen Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen (mindestens 50 Punkte)
  • im Prüfungsbereich Fachgespräch in der Wahlqualifikation mindestens ausreichende Leistungen (mindestens 50 Punkte).
Werden in einem Prüfungsbereich ungenügende Leistungen (unter 30 Punkte) erbracht, in drei Prüfugnsbereichen mangelhafte Leistungen (unter 50 Punkte) oder im Fachgespräch in der Wahlqualifikation unter 50 Punkte , ist die Abschlussprüfung nicht bestanden.