Kaufmann/-frau für Marketingkommunikation
Ansprechpartner
Bei Fragen rund um die Ausbildung stehen unsere kaufmännischen Ausbildungsberater jederzeit gerne zur Verfügung. Ihren zuständigen Ansprechpartner finden Sie in unserer Liste (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 270 KB).
Wenn Sie Fragen zur Prüfung haben melden Sie sich gerne bei Lisa Hernandez.
Die Ausbildung
Ausbildungsdauer
Drei Jahre
Arbeitsgebiet
Kaufleute für Marketingkommunikation beraten Kunden, erstellen Konzepte für Werbekampagnen oder Einzelmaßnahmen. Sie arbeiten insbesondere in den Bereichen klassische Werbung, Dialogmarketing, Öffentlichkeitsarbeit, Verkaufsförderung, Event, Sponsoring, Multimedia, Messe und Design. Ihr Arbeitsbereich ist bei Agenturen, Beratungsunternehmen und Dienstleistern sowie in Marketing- und Kommunikationsabteilungen von Unternehmen.
Weitere detailliertere Informationen zu diesem Ausbildungsberuf finden Sie auf planet-berufe.de.
Ausbildungsinhalte:
Prüfungstermine
Die Termine der schriftlichen Zwischen- und Abschlussprüfungen entnehmen Sie bitte der Internetseite der AkA oder dem aktuellen Terminplan für die nächste anstehende Prüfung.
Die mündlichen Prüfungen der Abschlussprüfung finden bei der IHK Darmstadt
- bei der Sommerprüfung in der Regel in den fünf Wochen vor den Sommerferien und
- bei der Winterprüfung in den drei Wochen nach den Winterferien
statt.
Abschlussprüfung
Prüfungsbereich: Entwicklung von Marketing- und Kommunikationskonzepten (schriftlich)
- Prüfungszeit: 150 Minuten
- Prüfungsverfahren: ungebundene Aufgaben
- Gewichtung: 30 %
Prüfungsbereich: Umsetzung und Steuerung von Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen (schriftlich)
- Prüfungszeit: 90 Minuten
- Prüfungsverfahren: ungebundene und gebundene Aufgaben
- Gewichtung: 30 %
Prüfungsbereich: Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftlich)
- Prüfungszeit: 60 Minuten
- Prüfungsverfahren: ungebundene und gebundene Aufgaben
- Gewichtung: 10 %
Prüfungsbereich: Fallbezogenes Fachgespräch (Mündliche Prüfung)
- Prüfungszeit: 20 Minuten + 20 Minuten Vorbereitungszeit
- Gewichtung: 30 %
Bestehensregelungen
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn folgende Leistungen erbracht werden:
- im Gesamtergebnis mindestens ausreichende Leistungen (mindestens 50 Punkte) und
- in mindestens zwei schriftlichen Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen (mindestens 50 Punkte)
- im Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch mindestens ausreichende Leistungen (mindestens 50 Punkte).
Werden in einem Prüfungsbereich ungenügende Leistungen (unter 30 Punkte) erbracht, in drei Prüfugnsbereichen mangelhafte Leistungen (unter 50 Punkte) oder im Fallbezogenen Fachgespräch unter 50 Punkte , ist die Abschlussprüfung nicht bestanden.