Bankkaufmann/-frau

Ansprechpartner

Bei Fragen rund um die Ausbildung stehen unsere kaufmännischen Ausbildungsberater jederzeit gerne zur Verfügung. Ihren zuständigen Ansprechpartner finden Sie in unserer Liste. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 270 KB)
Wenn Sie Fragen zur Prüfung haben melden Sie sich gerne bei Lisa Hernandez.

Die Ausbildung

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Arbeitsgebiet

Der/die Bankkaufmann/-frau ist in allen Geschäftsbereichen der Kreditinstitute tätig. Aufgaben der Bankkaufleute sind Akquisition, Beratung und Betreuung von Kunden sowie Verkauf von Bankleistungen, insbesondere von standardisierten Dienstleistungen und Produkten. Typische Arbeitsgebiete sind Kontoführung, Zahlungsverkehr, Geld- und Vermögensanlage sowie das Kreditgeschäft.
Weitere detailliertere Informationen zu diesem Ausbildungsberuf finden Sie auf planet-berufe.de

Ausbildungsinhalte:

Prüfungstermine

Die Termine der schriftlichen Abschlussprüfungen entnehmen Sie bitte der Internetseite der AkA oder dem aktuellen Terminplan für die nächste anstehende Prüfung.
Die mündlichen Prüfungen der Abschlussprüfung finden bei der IHK Darmstadt
  • bei der Sommerprüfung in der Regel in den fünf Wochen vor den Sommerferien und
  • bei der Winterprüfung in den drei Wochen nach den Winterferien
statt.

Alte VO (bis 31. Juli 2020) Abschlussprüfung

Prüfungsbereich: Bankwirtschaft (schriftlich)
  • Prüfungszeit: 150 Minuten
  • Prüfungsverfahren: ungebundene und gebundene Aufgaben
  • Gewichtung: doppelt
Prüfungsbereich: Wirtschaft- und Sozialkunde (schriftlich)
  • Prüfungszeit: 60 Minuten
  • Prüfungsverfahren: ungebundene und gebundene Aufgaben
  • Gewichtung: einfach
Prüfungsbereich: Rechnungswesen und Steuerung (schriftlich)
  • Prüfungszeit: 60 Minuten
  • Prüfungsverfahren: ungebundene und gebundene Aufgaben
  • Gewichtung: einfach
Prüfungsbereich: Kunden beraten (Mündliche Prüfung)
  • Prüfungszeit: 20 MinutenGesprächssimulation
  • Gewichtung: doppelt

Neue VO (ab 1. August 2020) Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung

Prüfungsbereich: Konten führen und Anschaffungen finanzieren
  • Prüfungszeit: 90 Minuten
  • Prüfungsverfahren: gebundene und ungebundene Aufgaben
  • Gewichtung: 20% der Gesamtprüfungsleistung
  • Prüfungstermine: Frühjahr und Herbst

Neue VO (ab 1. August 2020) Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung

Prüfungsbereich: Vermögen aufbauen und Risiken absichern
  • Prüfungszeit: 90 Minuten
  • Prüfungsverfahren: gebundene und ungebundene Aufgaben
  • Gewichtung: 20% der Gesamtprüfungsleistung
  • Prüfungstermine: Sommer und Winter
Prüfungsbereich: Finanzierungsvorhaben begleiten
  • Prüfungszeit: 90 Minuten
  • Prüfungsverfahren: gebundene und ungebundene Aufgaben
  • Gewichtung: 20% der Gesamtprüfungsleistung
  • Prüfungstermine: Sommer und Winter
Prüfungsbereich: Wirtschaft- und Sozialkunde
  • Prüfungszeit: 60 Minuten
  • Prüfungsverfahren: gebundene und ungebundene Aufgaben
  • Gewichtung: 10% der Gesamtprüfungsleistung
  • Prüfungstermine: Sommer und Winter
Prüfungsbereich: Kundenberatungsgespräch (Gesprächssimulation)
  • Prüfungszeit: 30 Minuten
  • Prüfungsverfahren: Mündlich
  • Gewichtung: 30% der Gesamtprüfungsleistung

Bestehensregelungen alte VO

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn folgende Leistungen erbracht werden:
  • im Gesamtergebnis mindestens ausreichende Leistungen (mindestens 50 Punkte) und
  • in drei der vier Prüfungsbereiche von Teil 2 mindestens ausreichende Leistungen (mindestens 50 Punkte).
Werden in einem Prüfungsbereich ungenügende Leistungen (unter 30 Punkte) erbracht oder in drei Prüfungsbereichen mangelhafte Leistungen (unter 50 Punkte), ist die Abschlussprüfung nicht bestanden.

Bestehensregelungen VO ab 01.08.2020

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn folgende Leistungen erbracht werden:
  • im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens ausreichende Leistungen (mindestens 50 Punkte) und
  • im Ergebnis von Teil 2 mindestens ausreichende Leistungen (mindestens 50 Punkte) und
  • in drei der vier Prüfungsbereiche von Teil 2 mindestens ausreichende Leistungen (mindestens 50 Punkte).
Werden in einem Prüfungsbereich von Teil 2 ungenügende Leistungen (unter 30 Punkte) erbracht oder in drei Prüfungsbereichen mangelhafte Leistungen (unter 50 Punkte), ist die Abschlussprüfung nicht bestanden.