Aus- und Weiterbildung
Anerkennung ausländischer Abschlüsse
Unternehmer können sich für ihre ausländischen Mitarbeiter beziehungsweise Bewerber dafür einsetzen, dass ihre heimischen Berufsabschlüsse hierzulande anerkannt oder deutschen Abschlüssen gleichgestellt werden. Den Beschäftigten bringt das eine ihrer Qualifikation angepasste Bezahlung - den Arbeitgebern ein gutes Image.
Wenn Sie im Ausland einen Berufsabschluss erworben haben, hilft Ihnen die Anerkennung / Gleichstellung Ihrer Berufsqualifikation mit einem deutschen Berufsabschluss dabei, eine Ihrer Qualifikation entsprechende Berufstätigkeit in Deutschland aufnehmen zu können.
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Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
(Nr. 2550362)
Das Anerkennungsgesetz erleichtert Fachkräften mit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Dabei wird geprüft, ob die ausländische Qualifikation mit einem entsprechenden deutschen Berufsabschluss vergleichbar ist. Die IHK Darmstadt berät Sie individuell zum Anerkennungsverfahren und den erforderlichen Schritten.
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Anerkennung nach dem Bundesvertriebenengesetz
(Nr. 2535826)
Spätaussiedler / Vertriebene und deren Angehörige können auch die Anerkennung ihrer im Herkunftsland erworbenen Zeugnisse beantragen(§ 10 BVFG).