ACHTUNG! Es werden wieder vermehrt Phishingmails im Namen der Industrie- und Handelskammer Cottbus bzw. der Deutschen Industrie- und Handelskammer versendet. Geben Sie keine internen Daten weiter! Hier können Sie sich informieren.
Nr. 6130454

Bebauungspläne

Bau- und Immobilien
AdobeStock_101863604 © Rawpixel Ltd.

Die Genehmigung zur Ausübung eines Gewerbes, ersetzt nicht die baurechtliche Nutzungsgenehmigung für das vorgesehene Baugrundstück.

Beteiligen Sie sich!
Drei Personen befinden sich auf einer Baustelle und schauen in einen Bauplan © Adobe Stock

Durch einen Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) schafft die Kommune verbindliches Baurecht, das für alle im Plangebiet liegenden Nutzungen verbindlich ist. Die IHKs geben gemäß §4 BauGB Stellungnahmen zum jeweiligen Planvorhaben ab.

Bauleitplanung

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Annett Schmidt
Referentin
Regional-/Bauleitplanung, Immobilien, Stadtentwicklung, Medien- und Kreativwirtschaft
Geschäftsbereich: Standortpolitik und Regionalentwicklung