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Nr. 6130454

Bebauungspläne

Bau- und Immobilien
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Die Genehmigung zur Ausübung eines Gewerbes, ersetzt nicht die baurechtliche Nutzungsgenehmigung für das vorgesehene Baugrundstück.

Beteiligen Sie sich!
Drei Personen befinden sich auf einer Baustelle und schauen in einen Bauplan

Durch einen Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) schafft die Kommune verbindliches Baurecht, das für alle im Plangebiet liegenden Nutzungen verbindlich ist. Die IHKs geben gemäß §4 BauGB Stellungnahmen zum jeweiligen Planvorhaben ab.

Bauleitplanung

Ihre Meinung ist uns wichtig. Hier können Sie Ihre Anregungen oder Bedenken zur Planung eingeben.

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Annett Schmidt
Referentin
Regional-/Bauleitplanung, Immobilien, Stadtentwicklung, Medien- und Kreativwirtschaft
Geschäftsbereich: Standortpolitik und Regionalentwicklung