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Durch einen Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) schafft die Kommune verbindliches Baurecht, das für alle im Plangebiet liegenden Nutzungen verbindlich ist. Die IHKs geben gemäß §4 BauGB Stellungnahmen zum jeweiligen Planvorhaben ab.
Bauleitplanung
Schulzendorf B-Plan
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Bauleitplanung
Cottbus FNP
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Bauleitplanung
Cottbus B-Plan
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Bauleitplanung
Cottbus B-Plan
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Bauleitplanung
Cottbus B-Plan
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Bauleitplanung
Senftenberg FNP
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Bauleitplanung
Großräschen B-Plan
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Bauleitplanung
Luckau FNP
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Bauleitplanung
Luckau B-Plan
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Kontakt
Annett Schmidt
Referentin
Regional-/Bauleitplanung, Immobilien, Stadtentwicklung, Medien- und Kreativwirtschaft
Geschäftsbereich: Standortpolitik und Regionalentwicklung