Aktuelle Bebauungspläne

Für die städtebauliche Planung der Städte und Gemeinden sind zwei Planungsstufen vorgesehen: der Flächennutzungs- und der Bebauungsplan.
Im Flächennutzungsplan (FNP) stellt die Kommune die beabsichtigte Art der baulichen Nutzung für das Gemeindegebiet in ihren Grundzügen dar. Durch einen Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) schafft die Kommune verbindliches Baurecht, das für alle im Plangebiet liegenden Nutzungen verbindlich ist.
Die IHKs nehmen den öffentlichen Belang der Gesamtwirtschaft wahr und werden im Rahmen der Trägerbeteiligung gemäß §4 BauGB gehört. Dazu werden Stellungnahmen zum jeweiligen Planvorhaben abgegeben an welchen Sie sich mit Ihren Einwänden beteiligen können.
Zu folgenden Bebauungsplänen können Sie sich aktuell äußern:

Landkreis Elbe-Elster

Stadt Schönewalde, 4. Änderung FNP der Stadt Schönewalde
Stadt Finsterwalde, B-Plan “Gartenweg am Westplatz”

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Stadt Calau, B-Plan “Solarpark An der A13”

Landkreis Dahme-Spreewald

Stadt Königs Wusterhausen, B-Plan 02/24 “Grundschule und Hort Niederlehme in der Goethestraße” im OT Niederlehme
Gemeinde Schönefeld, B-Plan 06/17 “Erschließung Gymnasium” der Gemeinde Schönefeld

Landkreis Spree-Neiße

Zur Zeit liegen keine Bebauungspläne vor.

Stadt Cottbus

Stadt Cottbus, Gestaltungssatzung “Cottbus-Altstadt”