ACHTUNG! Es werden wieder vermehrt Phishingmails im Namen der Industrie- und Handelskammer Cottbus bzw. der Deutschen Industrie- und Handelskammer versendet. Geben Sie keine internen Daten weiter! Hier können Sie sich informieren.
Nr. 6174486

Sachverständige

Wenn komplizierte technische Fragen, Unfallhergänge, Bauschäden oder Brandursachen aufgeklärt, wenn Wertgutachten erstellt werden sollen, oder die Echtheit der Unterschrift unter dem Testament geklärt werden muss, kommen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zum Einsatz.

Experte

Von der IHK öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind ausgewiesene Experten ihres Faches. Warum dies so ist und wie Sie öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger werden können ...

Das Fachgremium Schäden an Gebäuden der IHK Cottbus ist ein gemeinsames Fachgremium der Industrie- und Handelskammern des Landes Brandenburg und Berlin, der Brandenburgischen Ingenieurkammer, der Brandenburgischen Architektenkammer, der Baukammer Berlin und der Architektenkammer Berlin.

Die Industrie- und Handelskammer Cottbus bestellt gemäß § 36 Gewerbeordnung auf Antrag Sachverständige für bestimmte Sachgebiete.

Die IHK Cottbus beabsichtigt, ihre Sachverständigenordnung zu ändern