Sachverständiger werden
Kann jeder Sachverständiger werden?
Der Begriff des "Sachverständigen" ist in Deutschland nicht geschützt. Entsprechend kann jeder Sachkundige als Sachverständiger tätig werden und sich auch so bezeichnen. Die Grenzen liegen in der Irreführung. Ohne eine öffentliche Bestellung darf man sich aber nicht als öffentlich bestellter Sachverständiger bezeichnen.
Warum sollte ich "öffentlich bestellter Sachverständiger" werden?
Zur Sicherung eines besonderen Qualitätsniveaus im öffentlichen Interesse die sogenannte öffentliche Bestellung geschaffen. Diese stellt keine Zulassung zu einem Beruf dar, sondern die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation, die allerdings im Wirtschaftsleben einen hohen Stellenwert aufweist. Für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen sind bundesweit die Industrie- und Handelskammern in wirtschaftlichen und technischen Bereichen zuständig (§ 36 Gewerbeordnung)in Brandenburg auch im landwirtschaftlichen Bereich. Die Anforderungen an öffentliche bestellte und vereidigte Sachverständige sowie deren Pflichten sind in der Sachverständigenordnung der IHK geregelt.
Die öffentliche Bestellung ist nicht Voraussetzung für eine Tätigkeit als Sachverständiger. Sie soll Gerichten, Behörden, der Wirtschaft und der Allgemeinheit besonders zuverlässige, glaubwürdige und auf einem bestimmten Sachgebiet überdurchschnittlich sachkundige und erfahrene Personen zu Verfügung stelle. Die öffentliche Bestellung erleichtert die Suche nach sachlich und persönlich besonders geeigneten Sachverständigen. Diese werden von den IHKs nach strengen Kriterien überprüft und überwacht.
Wie werde ich öffentlich bestellter Sachverständiger?
Öffentlich bestellter Sachverständiger wird man in einem förmlichen Verwaltungsverfahren - mit einem Antrag bei der IHK .
Um zweierlei geht es: um die persönliche Eignung und die besondere Sachkunde. Nach der Rechtsprechung sind öffentlich bestellte Sachverständige solche, deren fachliche Qualifikation deutlich über dem Niveau der ihren Beruf ordnungsgemäß Ausübenden liegt.
Forensische, schiedsgutachterliche, privatgutachterliche Erfahrung als Sachverständiger, Gutachtenpraxis, Standing in der Branche und Reputation, fachliche Veröffentlichungen, Promotionen, Mitgliedschaft in Normungsausschüssen, Fachbeiräten - alle diese Dinge werden bewertet.
In der Regel erfolgt nach Prüfung der einzureichenden Unterlagen eine Überprüfung der so genannten besonderen Sachkunde vor einem Fachgremium. Diese Überprüfung erfolgt nach bestimmten, für alle Verfahren gleich welches Sachgebiet sie betreffen, geltenden Grundsätze. Im Kern geht es um schriftliche und mündliche Überprüfungen, die Vorab-Überprüfung einzureichender Gutachten, Veröffentlichungen und sonstiger Qualifikationsnachweise nach einem bestimmten Ablaufschema und Verfahrensanforderungen. Jedenfalls gilt, dass eine ausführliche Vorbereitung durch Besuche von Fachseminaren und zudem der allgemeinen Sachverständigentätigkeit sehr anzuraten ist.
Die unmittelbaren Kosten für ein Antragsverfahren richten sich nach der Gebührenordnung und dem Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 260 KB) der IHK Cottbus; dazu kommen die Kosten für die Überprüfung der besonderen Sachkunde (Auslagen für die Bewertung der einzureichenden Gutachten, Teilnahme an Fachgremien). Die Kosten variieren je nach Sachgebiet bedingt durch die unterschiedliche Nachfrage und den Aufwand sehr stark. Sie liegen in der Regel zwischen 1.000 und 2.000 Euro. In Einzelfällen auch darüber. Nicht darin enthalten sind Seminarkosten, Reise- und Übernachtungskosten für die Teilnahme an Fachgremien und andere vergleichbare Nebenkosten.
Das Verfahren beginnt mit einem Antrag und ausführlichen Vorgesprächen der IHK und endet mit Voten des Fachgremiums und des Sachverständigenausschusses der IHK. Diese Gremien beraten die Geschäftsführung bei der Entscheidung. Der Zeitaufwand liegt bei rund neun Monaten.