IHK-Vorschläge zum Bürokratieabbau durch Verwaltungsdigitalisierung
Forderungen der Industrie- und Handelskammern im Land Brandenburg zur Verwaltungsdigitalisierung
In seiner 7. Sitzung am 21. Juli 2025 befasste sich der Sonderausschuss Bürokratieabbau im Land Brandenburg mit dem Thema Verwaltungsdigitalisierung. Die drei Brandenburger IHKs haben im Rahmen der Landesarbeitsgemeinschaft sechs zentrale Forderungen formuliert, vorgetragen und dem Ausschuss übergeben. Wir halten Sie hier zum Umsetzungsstand auf dem Laufenden.
1. Landesrecht modernisieren
Sachverhalt:
Papierpflichten und veraltete Schriftformerfordernisse bremsen digitale Verfahren. Trotz Online-Angeboten sind oft Unterschrift oder Ausdruck nötig. Besonders im Baubereich bestehen parallele analoge Prozesse, was zu unnötigen Doppelstrukturen führt.
Papierpflichten und veraltete Schriftformerfordernisse bremsen digitale Verfahren. Trotz Online-Angeboten sind oft Unterschrift oder Ausdruck nötig. Besonders im Baubereich bestehen parallele analoge Prozesse, was zu unnötigen Doppelstrukturen führt.
Forderung:
Gesetze und Verordnungen müssen konsequent auf digitale Abläufe ausgerichtet werden. Schriftformerfordernisse, Mehrfachmeldungen und parallele Verfahrensregeln – etwa in Bauordnung und Bauvorlagenverordnung – sind zu identifizieren und abzubauen. Die Digitalisierung muss Regelfall werden; analoge Ausnahmen sollen begründungspflichtig sein. Eine rasche Novellierung der relevanten Vorschriften ist erforderlich.
Gesetze und Verordnungen müssen konsequent auf digitale Abläufe ausgerichtet werden. Schriftformerfordernisse, Mehrfachmeldungen und parallele Verfahrensregeln – etwa in Bauordnung und Bauvorlagenverordnung – sind zu identifizieren und abzubauen. Die Digitalisierung muss Regelfall werden; analoge Ausnahmen sollen begründungspflichtig sein. Eine rasche Novellierung der relevanten Vorschriften ist erforderlich.
2. Einheitliche digitale Infrastruktur schaffen
Sachverhalt:
Digitale Verwaltungsleistungen sind in Brandenburg uneinheitlich verfügbar. Viele Kommunen verfügen über keine oder nur begrenzt nutzbare Online-Dienste.
Digitale Verwaltungsleistungen sind in Brandenburg uneinheitlich verfügbar. Viele Kommunen verfügen über keine oder nur begrenzt nutzbare Online-Dienste.
Forderung:
Brandenburg braucht eine zentrale, benutzerfreundliche Plattform für Verwaltungsleistungen. Das Landes-Serviceportal ist ein geeigneter Startpunkt, muss aber technisch und organisatorisch weiterentwickelt werden. Alle Kommunen sollten ihre Dienstleistungen dort anbieten oder technisch anbinden. So entsteht ein durchgängiger digitaler Zugang für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen – ein echter One-Stop-Shop.
Brandenburg braucht eine zentrale, benutzerfreundliche Plattform für Verwaltungsleistungen. Das Landes-Serviceportal ist ein geeigneter Startpunkt, muss aber technisch und organisatorisch weiterentwickelt werden. Alle Kommunen sollten ihre Dienstleistungen dort anbieten oder technisch anbinden. So entsteht ein durchgängiger digitaler Zugang für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen – ein echter One-Stop-Shop.
3. Once-Only-Prinzip umsetzen & Datenverbund fördern
Sachverhalt:
Unternehmen und Bürger müssen oft dieselben Daten mehrfach an verschiedene Behörden übermitteln. Grund ist ein mangelnder Datenaustausch zwischen Behörden.
Unternehmen und Bürger müssen oft dieselben Daten mehrfach an verschiedene Behörden übermitteln. Grund ist ein mangelnder Datenaustausch zwischen Behörden.
Forderung:
Behörden sollen Daten untereinander austauschen, anstatt sie erneut abzufragen. Dafür braucht es ausgereifte Register, standardisierte Schnittstellen und klare rechtliche Grundlagen – z. B. im Rahmen der Registermodernisierung. Das Land soll koordinierend wirken, Standards setzen und Modellregionen benennen, in denen das Once-Only-Prinzip erprobt wird. Redundante Meldepflichten, etwa bei Statistiken, müssen reduziert werden.
Behörden sollen Daten untereinander austauschen, anstatt sie erneut abzufragen. Dafür braucht es ausgereifte Register, standardisierte Schnittstellen und klare rechtliche Grundlagen – z. B. im Rahmen der Registermodernisierung. Das Land soll koordinierend wirken, Standards setzen und Modellregionen benennen, in denen das Once-Only-Prinzip erprobt wird. Redundante Meldepflichten, etwa bei Statistiken, müssen reduziert werden.
4. Pilotprojekte skalieren & Innovation ermöglichen
Sachverhalt:
Technologien wie KI werden in der Verwaltung bislang kaum genutzt, obwohl sie Routineaufgaben automatisieren und Personal entlasten könnten.
Technologien wie KI werden in der Verwaltung bislang kaum genutzt, obwohl sie Routineaufgaben automatisieren und Personal entlasten könnten.
Forderung:
Brandenburg sollte sich als Innovationsraum für sichere und bürgernahe Digitaltechnologien profilieren. Pilotprojekte mit KI oder digitalen Tools müssen gezielt gefördert, evaluiert und bei Erfolg in die Fläche getragen werden. Erfolgreiche Ansätze – etwa aus Pilotkommunen – sollen anderen Kommunen zentral zur Verfügung gestellt werden. Die Verwaltung braucht rechtliche Klarheit und Spielräume, um neue Technologien im Alltag zu erproben.
Brandenburg sollte sich als Innovationsraum für sichere und bürgernahe Digitaltechnologien profilieren. Pilotprojekte mit KI oder digitalen Tools müssen gezielt gefördert, evaluiert und bei Erfolg in die Fläche getragen werden. Erfolgreiche Ansätze – etwa aus Pilotkommunen – sollen anderen Kommunen zentral zur Verfügung gestellt werden. Die Verwaltung braucht rechtliche Klarheit und Spielräume, um neue Technologien im Alltag zu erproben.
5. Kompetenzen bündeln & Kooperation stärken
Sachverhalt:
Verwaltungsaufgaben werden oft mehrfach an verschiedenen Stellen erledigt. Gleichzeitig fehlt es vielen Kommunen an Ressourcen für IT, Datenschutz oder Fachsoftware – besonders im ländlichen Raum.
Verwaltungsaufgaben werden oft mehrfach an verschiedenen Stellen erledigt. Gleichzeitig fehlt es vielen Kommunen an Ressourcen für IT, Datenschutz oder Fachsoftware – besonders im ländlichen Raum.
Forderung:
Kompetenzen und Ressourcen müssen gebündelt werden. Aufgaben sollen dort angesiedelt werden, wo sie effizienter bearbeitet werden können – etwa in kreisweiten Fachzentren. Interkommunale Kooperation und der Einsatz von Shared Services sind auszubauen und finanziell zu fördern. Zentral bereitgestellte IT-Lösungen können Kommunen entlasten und die Qualität steigern.
Kompetenzen und Ressourcen müssen gebündelt werden. Aufgaben sollen dort angesiedelt werden, wo sie effizienter bearbeitet werden können – etwa in kreisweiten Fachzentren. Interkommunale Kooperation und der Einsatz von Shared Services sind auszubauen und finanziell zu fördern. Zentral bereitgestellte IT-Lösungen können Kommunen entlasten und die Qualität steigern.
6. Finanzielle Prioritäten setzen
Sachverhalt:
Digitalisierungsprojekte scheitern oft an knappen Haushaltsmitteln oder starren Finanzierungsregeln, obwohl sie langfristig Einsparungen ermöglichen.
Digitalisierungsprojekte scheitern oft an knappen Haushaltsmitteln oder starren Finanzierungsregeln, obwohl sie langfristig Einsparungen ermöglichen.
Forderung:
Die Digitalisierung der Verwaltung muss als strategisches Ziel im Landeshaushalt verankert werden. Investitionen in IT-Infrastruktur, Fachsoftware und Weiterbildung sollten durch Mittel aus dem Zukunftsinvestitionsfonds oder Bundesprogramme (z. B. Digitalpakt) unterstützt werden. Um die Schuldenbremse nicht zum Hemmnis werden zu lassen, kann ein Sondervermögen eingerichtet werden, das flexible, mehrjährige Investitionen ermöglicht.
Die Digitalisierung der Verwaltung muss als strategisches Ziel im Landeshaushalt verankert werden. Investitionen in IT-Infrastruktur, Fachsoftware und Weiterbildung sollten durch Mittel aus dem Zukunftsinvestitionsfonds oder Bundesprogramme (z. B. Digitalpakt) unterstützt werden. Um die Schuldenbremse nicht zum Hemmnis werden zu lassen, kann ein Sondervermögen eingerichtet werden, das flexible, mehrjährige Investitionen ermöglicht.
Anstehende Ausschusssitzungen 2025
- 14.11.2025: Bürokratieabbau in Industrie und Handel
- 12.12.2025: Bürokratieabbau im Bildungswesen
Die Sitzungen können per Livestream über die Website des Landtages http://www.landtag.brandenburg.de mitverfolgt werden. Eine Aufzeichnung der Sitzung ist in der Regel am Folgetag auch in der Mediathek für einen Zeitraum von sechs Monaten über die Website des Landtages abrufbar.