EU-Richtlinie Industrieemissionen
Seit dem 24. April 2024 gilt die Richtlinie (EU) 2024/1785. Sie soll Industrieemissionen regulieren und Umweltverschmutzung reduzieren; sie ersetzt die bis dahin geltende EU-Richtlinie (2010/75/ EU), die ab dem 6. Januar 2011 europaweit galt.
Die IE-Richtlinie (auch IED – Industry Emissions Directive) ist die wichtigste europäische Regelungsgrundlage für die Zulassung und den Betrieb von Industrieanlagen. Sie verfolgt insbesondere das Ziel, Umweltstandards in Europa anzugleichen und dadurch gerechtere Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Sie erweiterte den Kreis der betroffenen Anlagenbetreiber und führte zu neuen Regeln bei der Anlagengenehmigung und der behördlichen sowie betrieblichen Überwachung. Ein Beispiel sind die Pflichten zur Anwendung von besten verfügbaren Techniken (BVT), die ein wesentlich höheres Maß an Verbindlichkeit erhalten haben. Die BVT-Schlussfolgerungen beschreiben den europäischen Stand der Technik und werden als eigenständige Rechtsdokumente im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der IE-Richtlinie wurde am 23.01.2026 vorgestellt. Das Gesetz befindet sich derzeit in den Ausschüssen des Bundestags. Einen aktuellen Stand zum Verfahren, finden Sie hier.
Historie
Am 12.04.2013 ist das Gesetzespaket zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen (IED) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit sind sämtliche Verordnungsänderungen bzw. neuen Verordnungen in Kraft getreten.
Die erste Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen enthält vor allem Änderungen in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen und zum Genehmigungsverfahren.
Die zweite Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen enthält Änderungen in der Verordnung über Großfeuerungsanlagen und für Anlagen zur Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen.