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Nr. 6227014
Aus- und Weiterbildung

Pflichtqualifikation Berufskraftfahrer

Fähigkeiten beweisen

Fahrer*innen, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine besondere Qualifizierung nachweisen. Nur so dürfen sie selbstständig oder abhängig tätig sein.

Verkehr

Berufskraftfahrer müssen eine Qualifizierung nachweisen und sich alle fünf Jahre weiterbilden.