Verkehr
Bei Rücktritt von der Prüfung bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin werden 50% der Prüfungsgebühr erstattet. Bei einer späteren Abmeldung ist der volle Betrag zu begleichen.
Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQ)
Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr
Mit dem Gesetz zur Einführung einer Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz/BKrFQG) und der Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes (BKrFQV) wurde in Deutschland die EU-Berufskraftfahrer-Richtlinie 2003/59/EG umgesetzt. Von den Regelungen zur Grundqualifikation waren zunächst Omnibusfahrer/innen betroffen, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 9. September 2008 erworben haben.
Prüfung mit oder ohne vorherige Schulung
Seit September 2009 gilt diese Regelung auch für Fahrer von LKW. Für den Erwerb der Grundqualifikation nach BKrFQG gibt es zwei Möglichkeiten:
• „Prüfung beschleunigte Grundqualifikation“ - aus 140 Stunden Unterricht in einer zugelassenen Ausbildungsstätte und einer schriftlichen Prüfung von 90 Minuten.
• „Prüfung Grundqualifikation“ - sehr umfangreich: besteht aus einem schriftlichen Teil von vier Stunden und einem praktischen Teil von bis zu dreieinhalb Stunden. Für die „Prüfung Grundqualifikation“ ist keine Teilnahme an einer Schulung vorgeschrieben. Erforderlich ist aber der Besitz der jeweiligen Fahrerlaubnis.
Prüfung bei der IHK
Die Prüfungen führen die Industrie- und Handelskammern durch. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnortprinzip. Der Kammerbezirk Cottbus umfasst die Stadt Cottbus sowie die Landkreise Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster und Dahme-Spreewald. Liegt der Wohnsitz außerhalb dieser Bezirke, ist der Anmeldung eine Freigabe der für den Wohnsitz zuständigen IHK beizufügen. Um ein einheitliches Prüfungsverfahren zu gewährleisten, haben die IHKs bundeseinheitliche Rechtsgrundlagen erarbeitet.
Die Satzung Berufskraftfahrerqualifikation der IHK Cottbus und die “Gemeinsamen Richtlinien“ der IHKs, regeln die Einzelheiten der Anforderungen in den Prüfungsleistungen.
Der Fragenfundus für die Prüfung zum Erwerb der Berufskraftfahrerqualifikation wird unter Federführung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) erstellt und auf dessen Website veröffentlicht. Er bildet die Grundlage für die Erstellung der Prüfungsaufgaben der beschleunigten Grundqualifikation.
Sämtliche Rechte an den Fragen und Inhalten liegen beim Herausgeber. Ein Nachdruck, auch auszugsweise, sowie jede sonstige Vervielfältigung oder Veröffentlichung sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des DIHK e. V. bzw. der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung, Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung mbH, zulässig.
Allgemeine Hinweise:
- Die Fragen zu den einzelnen Kenntnisbereichen „Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln“, „Anwendung der Vorschriften“ und „Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung und Logistik“ sind durch Zwischenüberschriften kenntlich gemacht.
- Die für die jeweilige Frage vergebene Punktzahl erscheint rechts neben dem Fragentext.
- Einzelangaben in Fragen, wie z. B. Angaben von Wochentagen, Zeiträume, Rechnungen, Grafiken oder Piktogramme können durch äquivalente Angaben ersetzt werden.
- Der Fragenfundus wird regelmäßig den rechtlichen Grundlagen angepasst.
Der Fragenfundus wird ohne Antworten und in zwei Teilen veröffentlicht:
- Prüfungsfragen zur Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) – Güterkraftverkehr
- Prüfungsfragen zur Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) – Personenverkehr
Hier gehts zum DIHK Fragenfundus
Downloads:
Gebühren
- beschleunigte Grundqualifikation – Regelprüfung: 164,00 EUR
- beschleunigte Grundqualifikation – Quereinsteiger: 141,00 EUR
- beschleunigte Grundqualifikation – Umsteiger: 141,00 EUR
Prüfungstermine
Die zur Verfügung stehenden Prüfungstermine werden nur noch in der Online-Anmeldung angezeigt. (Änderungen vorbehalten)
Anmeldung zur Prüfung
Für alle Prüfungen ab dem 14.10.2026 ist die Anmeldung ausschließlich in elektronischer Form über das Online-Anmeldeportal möglich!
HINWEIS: Bereits mit der Bestätigung Ihrer Anmeldung ist, laut Gebührenordnung, die Prüfungsgebühr zu begleichen. Dazu werden Ihnen vor der Prüfung der Gebührenbescheid und die Einladung per Post zugeschickt.
Bei Rücktritt von der Prüfung bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin werden 50% der Prüfungsgebühr erstattet. Bei einer späteren Abmeldung ist der volle Betrag zu begleichen.
Hinweis:
Die Prüfung ist in mehreren Sprachen möglich. Wenn Sie die Prüfung in einer der angebotenen Fremdsprachen ablegen möchten, wählen Sie die Sprache aufmerksam aus. Die ausgewählte Sprache kann nach Anmeldung nicht mehr geändert werden.
Die Prüfung ist in mehreren Sprachen möglich. Wenn Sie die Prüfung in einer der angebotenen Fremdsprachen ablegen möchten, wählen Sie die Sprache aufmerksam aus. Die ausgewählte Sprache kann nach Anmeldung nicht mehr geändert werden.
Besonderheit zur Prüfung Berufskraftfahrerqualifikation Personenverkehr:
Teilnehmende mit Wohnsitz im Kammerbezirk Cottbus (Stadt Cottbus sowie die Landkreise Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster und Dahme-Spreewald) oder im Kammerbezirk Ostbrandenburg (Stadt Frankfurt (Oder) sowie die Landkreise Uckermark, Barnim, Märkisch-Oderland und Oder-Spree) können sich zur Prüfung Berufskraftfahrerqualifikation Personenverkehr anmelden.
Besonderheit zur Prüfung Berufskraftfahrerqualifikation für Umsteiger und Quereinsteiger:
Quereinsteiger: Für die Anmeldung benötigen wir eine Kopie Ihres Führerscheins (Fahrerlaubnisklasse C/CE oder D/DE).
Umsteiger: Für die Anmeldung benötigen wir eine Kopie Ihres Führerscheins (Fahrerlaubnisklasse C/CE oder D/DE) sowie einen Nachweis Ihrer bereits bestehenden Berufskraftfahrerqualifikation (Fahrerqualifizierungsnachweis bzw. Schlüsselzahl 95).
Prüfungsort:
IHK Bildungszentrum Cottbus
Seminarraum 2
Goethestr. 1a
03046 Cottbus
Seminarraum 2
Goethestr. 1a
03046 Cottbus