Geprüfte(r) Industriemeister(in) Metall
Veranstaltungsdetails
Geprüfte Industriemeister Fachrichtung Metall sind qualifiziert, in den betrieblichen Funktionsfeldern Betriebstechnik Fertigung Montage handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen. Sie überwachen und optimieren Fertigungsprozesse, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich. Industriemeister Metall arbeiten im Unternehmen an den Schnittstellen zur Fertigung, Logistik und Planung.
Inhalt
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
- Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeit
Handlungsspezifische Qualifikationen
- Handlungsbereich "Technik"
- Betriebstechnik
- Fertigungstechnik
- Montagetechnik
- Handlungsbereich "Organisation"
- Betriebliches Kostenwesen
- Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
- Handlungsbereich "Führung und Personal"
- Personalführung
- Personalentwicklung
- Qualitätsmanagement
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen ist nicht im Lehrgang enthalten. Die Aneignung dieser Qualifikationen soll in der Regel vor Lehrgangsbeginn erfolgen. Der Nachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Die Teilnehmer und Dozenten dieses Lehrganges bilden ergänzend zum Präsenzunterricht eine virtuelle Lerngruppe (Community). Sie haben dazu während des gesamten Lehrgangs Zugang zur IHK.Online-Akademie im Internet. Dort tauschen Sie per E-Mail, Forum, Dokumentenarchiv oder Chat Nachrichten, Dokumente und andere den Lehrgang betreffende Informationen aus. Die Nutzung der IHK.Online-Akademie ist an jedem PC mit Internetzugang möglich und für Lehrgangsteilnehmer unentgeltlich. Bei Bedarf kann der Unterricht online im virtuellen Klassenzimmer stattfinden.
Zulassungsvoraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Zulassung für die IHK-Fortbildungsprüfungfinden
Sie auf unserer Homepage unter Zulassungsvoraussetzungen – siehe VO § 3 in der Fassung vom 09.12.2019.
Fördermöglichkeiten
Für Privatpersonen: Eine Förderung durch das „Aufstiegs-BAföG“ ist möglich.
Informationen zum Aufstiegs-BAföG über sab.sachsen.de (Für Lehrgangs- u. Prüfungskosten erhalten Sie 50 % Zuschuss und 50 % Darlehen. Bei bestandener IHK-Prüfung werden 50 % des Darlehensbetrages erlassen also insgesamt maximal 75 % Förderung.)
Für Unternehmen: betriebliche Weiterbildung - sab.sachsen.de
Weitere Informationen finden Sie Sie auf unserer Homepage unter Aufstiegsfortbildung mit dem Aufstiegs-BAföG. Gerne beraten wir Sie dazu.
Meisterbonus* bei erfolgreichem Abschluss: Unabhängig vom Aufstiegs-BAföG erhalten Absolventen 2.000,00€ Meisterbonus, wenn deren Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Sachsen liegen. *gem. der Förderrichtlinie des SMWA und SMUL vom 17.08.2016