Aufstiegsfortbildung mit dem Aufstiegs-BAföG

Aufstiegsfortbildung (Aufstiegs-BAföG)

Die Aufstiegsförderung hilft bei der Erweiterung und dem Ausbau beruflicher Höherqualifizierung und der Verbesserung der beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten eines jeden Einzelnen. Eine Altersbeschränkung gibt es nicht.
Fachkräfte, Handwerker, Techniker, die über eine nach dem BBiG oder HwO anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen, können eine staatliche Förderung erhalten. Auch Bachelorabsolventen, Studienabbrecher und Abiturienten mit Berufspraxis gehören dazu.
Gefördert wird die Teilnahme an Maßnahmen, die zur Vorbereitung auf die Prüfung aller drei im BBiG und HwO verankerten Fortbildungsstufen der höherqualifizierenden Berufsbildung führen, sowie für gleichwertige Fortbildungsabschlüsse.
Dazu zählen u.a. Meister, Techniker, Fach- und Betriebswirte, Erzieher, Fachkrankenpfleger, Servicetechniker, Fachberater, IT-Spezialisten.
Die Förderhöchstdauer beträgt bei Vollzeitmaßnahmen maximal 24 Monate, bei Teilzeitmaßnahmen auf der ersten Fortbildungsstufe maximal 36 Monate und sonst maximal 48 Monate.  

Die Leistungen im Einzelnen:
 

Fortbildungskosten
  • 50 % nicht rückzuzahlender Zuschuss und 50 % zinsgünstiges Darlehen der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
Unterhaltsbedarf bei Vollzeitmaßnahmen
  • Monatlicher Unterhaltsbeitrag als 100 % nicht rückzuzahlender Zuschuss
     
    892,00 € für Alleinstehende ohne Kind
    1.127,00 € für Alleinstehende mit Kind
    1.127,00 € für Verheiratete
    1.362,00 € für Verheiratete mit 1 Kind
    1.597,00 € für Verheiratete mit 2 Kindern
Kinderbetreuungszuschlag
  • Nicht rückzuzahlender pauschaler Kinderbetreuungszuschlag von 150 € / Monat für Alleinerziehende mit Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres; behinderte Kinder ohne Altersbeschränkung
Meisterstück
  • Förderung der Materialkosten bis zur Hälfte der Kosten, max. 2000 €; davon 50 % als nicht rückzuzahlender Zuschuss
Prüfungsvorbereitungsphase
  • Bei Vollzeitmaßnahmen ist eine Unterhaltsförderung zwischen Maßnahmeende und Prüfung in Form eines zinsgünstigen Darlehens für max. drei Monate möglich
Darlehenserlass
  • 50 % bei bestandener Fortbildungsprüfung auf Antrag bei der KfW
  • 100 % bei Unternehmensgründung, Übernahme oder Erweiterung (es gelten gesonderte Bedingungen)
  • Stundungs- und Erlassmöglichkeiten aus sozialen Gründen
Rechenbeispiel
Lehrgangsgebühren
+ IHK-Prüfungsgebühren     
   5.500 € 
+    500 €
= Förderfähige Kosten  
 - BAföG-Zuschuss 50 %     
 = 6.000 €  
 -  3.000 €
= Ergebnis entspricht BAföG-Darlehen
-  Erlass auf Darlehen 50 %        
= 3.000 €
-  1.500 €
= Ihr Eigenanteil
= 1.500 €
 Quelle:
www.aufstiegs-bafoeg.info, BMBF

Vorabprüfung zum Aufstiegs-BAföG

Beratungszeiten

Montag bis Donnerstag 08.00 Uhr bis 16.30 Uhr