Ausbildung der Ausbilder
Veranstaltungsdetails
Die Ausbildereignungsprüfung (AEVO), häufig als "Ausbilderschein" bekannt, ist bundesweit die einzige anerkannte und einheitliche Qualifikation zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse. Denn: Wer ausbilden will, muss neben der persönlichen und fachlichen Eignung auch über pädagogische, rechtliche, organisatorische, psychologische und methodische Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen.
In den Unternehmen tragen Ausbilder eine erhebliche Verantwortung, da sie die Auszubildenden bis zu ihrem erfolgreichen Berufsabschluss begleiten. Der Lehrgang zur Ausbildereignung bereitet künftige Ausbilder gezielt auf diese anspruchsvolle Aufgabe vor. Am Ende des Kurses legen sie die entsprechende Prüfung vor der IHK ab.
Mit Bestehen der Ausbildereignungsprüfung (Nachweis der pädagogischen Eignung) ist man nicht automatisch ausbildungsberechtigt. Das Berufsbildungsgesetz (§§ 29 f. BBiG) fordert zusätzlich von jedem Ausbilder die notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die persönliche Eignung. Die Eignung der Firma als Ausbildungsbetrieb sowie die Eignung der von der Firma berufenen Ausbilder/-innen überprüft die IHK-Ausbildungsberatung.
Inhalt
Die Ausbildereignungsverordnung (AEVO) enthält vier Handlungsfelder:
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen
Zulassungsvoraussetzungen
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