5. Haftungsrisiken minimieren

Beide Seiten, als sowohl der Nachfolger als auch der Unternehmer, sollten sich juristischen Rat einholen. Grundsätzlich gilt: Haftungsfragen sollten in einem Vertrag eindeutig festgelegt werden. Zum Zeitpunkt des Unternehmensübergangs tritt der Käufer in die Rechtsstellung des Verkäufers ein. Daraus kann sich eine Haftung für Verbindlichkeiten des Unternehmens aus dem Gesetz oder aus vertraglicher Verpflichtung ergeben. Manche Haftungsrisiken lassen sich durch einen Eintrag ins Handelsregister oder durch Vertrag beseitigen, zum Teil muss das Haftungsrisiko direkt über den Kaufpreis verrechnet werden.
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  • Haftung bei Firmenfortführung
  • Haftung ohne Firmenfortführung
  • Haftung bei Übernahme eines kleingewerblichen Unternehmens
  • Haftung für betriebliche Steuerschulden
  • Haftung des Veräußerers
auf der gemeinsamen Internetseite der Sächsischen IHKs www.existenzgruendung-sachsen.de.