Scheinselbstständigkeit

Selbstständig oder nicht? Nicht in jedem Fall lässt sich diese Frage eindeutig beantworten. Jedoch ist die Abgrenzung oftmals mit weitreichenden Folgen für die vertraglichen Beziehungen verbunden. Die abhängige Beschäftigung unterscheidet sich von einer selbstständigen Tätigkeit insbesondere durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit. Folgende Merkmale werden dabei besonders genau betrachtet:
  • Sind sie frei gegenüber Arbeitsanweisungen Ihres Auftraggebers?
  • Können Sie Ihre Arbeitszeit selbst einteilen?
  • Sind Sie nicht in die Arbeitsorganisation Ihres Auftraggebers eingebunden?
  • Tragen Sie das unternehmerische Risiko?
  • Haben Sie die unternehmerische Entscheidungsfreiheit, die Ihnen gestattet, Aufträge abzulehnen?
  • Dürfen Sie Preise eigenständig gestalten?
Sie sollten so viele Fragen wie möglich mit "Ja" beantworten können. Dennoch kommt es immer auf die tatsächlichen Verhältnisse an. Jeder Fall ist individuell und wird gesondert betrachtet. Wenn Sie Zweifel haben, ob es sich um eine abhängige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit handelt, empfehlen wir Ihnen die Kontaktaufnahme mit der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Arbeitnehmerähnliche Selbstständige

Zu den rentenversicherungspflichtigen Selbstständigen zählen diejenigen
  • die auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind und
  • im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Artikel zur Rentenversicherungspflicht arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger sowie bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.