Fehler bei der Konzepterstellung
Um Ihre Geldgeber von Ihrem Vorhaben zu überzeugen, haben Sie meist nur eine Chance. Bereiten Sie sich daher gründlich auf Ihr Gespräch vor und lernen Sie aus den Fehlern anderer Gründerinnen und Gründer.
Mangelnde persönliche Qualifikationen
Kreditgeber müssen erkennen können, dass Sie das Rüstzeug für eine selbständige Existenz haben, sowohl in fachlicher als auch in kaufmännischer Hinsicht. Vor allem im kaufmännischen Bereich haben Gründer/-innen aber immer wieder große Defizite. Viele verfügen über nur wenige oder keine Erfahrungen in der eigenen Branche, in Mitarbeiterführung oder Kundengesprächen.
Kein Überblick über Markt und Wettbewerbsverhältnisse
Bei der Präsentation von Konzepten wird immer wieder deutlich, dass Gründer/-innen häufig weder ihren Markt noch ihre Konkurrenz kennen. Zudem wissen Sie oft nicht, ob das geplante Unternehmen ausreichend Gewinn abwirft.
Kein Überblick über Finanzbedarf und Eigenkapital
Viele Gründer/-innen sind sich nicht darüber im Klaren, wie viel Geld sie brauchen. Sie haben auch keine Vorstellung, wie viel Startkapital sie selbst in ihr Unternehmen einbringen müssen. Wichtig: Eigenkapital ist in der Regel die unabdingbare Voraussetzung für einen Kredit.
Keine überzeugende Präsentation
Besonders wichtig ist auch der persönliche Eindruck, den eine Gründerin oder ein Gründer bei der Bank hinterlässt. Viele kommen zum Bankgespräch, ohne dass sie über ein ausgearbeitetes Konzept verfügen. Problematisch ist generell, wenn sie keine Informationen (über Marktsituation, Branchenentwicklung, Finanzbedarf usw.) vorweisen können, die kritischen Fragen standhalten.
Unklar, unverständlich, nicht überschaubar
So mancher Businessplan mag gut sein, ist aber in sich nicht schlüssig oder zumindest nicht plausibel dargestellt.
Zu umfangreich
Häufig sind Businesspläne zu umfangreich. Anstatt konkrete Aussagen über das Vorhaben zu formulieren, verlieren sich die Verfasser in allgemeinen Aussagen und Feststellungen. Wichtige Details werden stattdessen nicht selten in einem Nebensatz abgehandelt.