Förderung von Existenzgründungen im ländlichen Raum

Allgemeines

Ziel der Förderung ist es, die Lebens- und Erwerbssituation von Frauen im ländlichen Raum zu verbessern und damit die Durchsetzung der Chancengleichheit von Frau und Mann zu unterstützen.

Antragsunterlagen

  • Unternehmenskonzept
  • Rentabilitätsvorschau für 3 Jahre
  • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
  • Stellungnahme der jeweiligen Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer oder der zuständigen berufsständischen Kammer
Weitere Informationen und Hinweise zur Konzepterstellung sowie der Finanzplanung finden Sie in unserem Leitfaden zur Konzepterstellung. Die Antragsformulare können Sie online über das Förderportal der Landesdirektion Sachsen abrufen.

Fördergegenstand

Gefördert werden Existenzgründungen von Frauen, die ihren Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt im Freistaat Sachsen haben und im ländlichen Raum ein Unternehmen aufbauen. Die Existenzgründung muss dauerhaft zum Haupterwerb der Existenzgründerin führen. Dem ländlichen Raum i. S. d. Richtlinie sind Gemeinden mit einer Einwohnerzahl bis 10.000 zuzuordnen, in Ausnahmefällen auch eingemeindete Ortsteile mit bis zu 10.000 Einwohnern.

Förderhöhe

Die Zuwendung beträgt maximal 8.000 Euro und maximal 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und wird einmalig gewährt. Dabei darf das Gesamtinvestitionsvolumen 20.000 Euro nicht übersteigen.

Förderumfang

  • Sachausgaben einschl. Ausgaben für Werbemaßnahmen
  • Auslagen und Gebühren, die für die Existenzgründung notwendig sind
  • Investitionsausgaben, nicht jedoch betriebliche Investitionen in der Landwirtschaft
Ausgeschlossen sind Ausgaben für Bildungs- und Beratungsleistungen sowie Ausgaben für Kraftfahrzeuge.

Verfahren

Die Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind bei der Landesdirektion Sachsen zu stellen. Nach dem Eingangsbescheid kann bereits mit dem Vorhaben begonnen werden.