Einstiegsgeld für Bürgergeld - Empfänger

Allgemeines

Zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit kann bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit ein Einstiegsgeld gezahlt werden.

Antragsunterlagen

Sofern eine Beurteilung des Unternehmenskonzeptes notwendig ist, sind folgende Unterlagen erforderlich:
  • Unternehmenskonzept/Businessplan
  • Kapitalbedarfs-/Finanzierungsplanung
  • Rentabilitätsvorschau für 3 Jahre und 6 Monate
  • Nachweis kaufmännischer, fachlicher Kenntnisse
  • Lebenslauf/Werdegang
  • Gewerbeanzeige/Gewerbeerlaubnis (nach Möglichkeit)
Auch hier kann die Empfehlung von der Industrie- und Handelskammer standortnah in den Regionalkammern und Geschäftsstellen kostenfrei angefertigt werden.

Förderumfang

Der Zuschuss zum Bürgergeld steht in Abhängigkeit zu der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes und der Größe der Bedarfsgemeinschaft. In der Regel beträgt dieser 50 % der ALG-Leistung, maximal werden 100 % gezahlt. Zusätzlich werden 10 % für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft gewährt.

Förderdauer

Die Förderung ist auf maximal 24 Monate begrenzt.

Fördervoraussetzungen

Existenzgründer, die ausschließlich Anspruch auf Bürgergeld oder noch Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben und ab dem Tag der Gründung kein Rechtsanspruch von 150 Tagen auf ALG I vorhanden ist. Die Vorlage eines tragfähigen Unternehmenskonzeptes mit einer Beurteilung von einer fachkundigen Stelle, wie der Industrie- und Handelskammer wird meist gefordert. Die Gewährung und Bemessung des Einstiegsgeldes ist eine Ermessensleistung des jeweiligen Jobcenters.

Hinweis

Keine Kombinierbarkeit mit dem Gründungszuschuss.