November- & Dezemberhilfe 2020 des Bundes

Aktuelles

Die Antragsfrist für die November- und Dezemberhilfe 2020 endete am 30. April 2021 bzw. 31.07.21 für Änderungen. Eine Schlussabrechnung muss bis 31.12.2022 eingereicht werden.

Dezemberhilfe

Die Dezemberhilfe ersetzte grundsätzlich 75% des Umsatzes aus dem Vergleichsmonat Dezember 2019 für die angeordneten Schließungen im Dezember 2020.
Antragsberechtigt waren Unternehmen, die von den Schließungen seit 28.10.2020 (in Verlängerung vom 25.11.2020) betroffen waren. Unternehmen, die erst von den angeordneten Schließungen vom 13.12.2020 erfasst wurden (bspw. der Einzelhandel), konnten stattdessen Überbrückungshilfe III erhalten.

Solo-Selbstständige, die nicht mehr als 5.000 € Förderung beantragen und noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, waren direkt für die Dezemberhilfe antragsberechtigt. Andernfalls mussten die Anträge über einen prüfenden Dritten (bspw. einen Steuerberater) gestellt werden.

An wen richtet sich die außerordentliche Wirtschaftshilfe?

Die Wirtschaftshilfe richtet sich an Unternehmen, die durch die Schließung während des Lockdown light betroffen sind.

Wer erhält welche Unterstützung:
  • Unternehmen und Soloselbstständige können bis zu 75 Prozent des Umsatzes vom November 2019 erhalten. Die Höhe errechnet sich aus dem durchschnittlichen wöchentlichen Umsatz des Vorjahresmonats, gezahlt wird sie für jede angeordnete Lockdown-Woche.
  • Bei jungen Unternehmen, die nach November 2019 gegründet wurden, gelten die Umsätze von Oktober 2020 als Maßstab. 
  • Soloselbständige haben das Wahlrecht, als Bezugsrahmen für den Umsatz auch den durchschnittlichen Vorjahresumsatz 2019 zugrunde zu legen.
  • Für größere Unternehmen gelten abweichende Prozentanteile vom Vorjahresumsatz, abhängig von beihilferechtlichen Vorgaben.

November-/Dezemberhilfe und EU-Beihilferahmen

Der EU-Beihilferahmen wurde am 28.01.2021 erheblich erweitert. Nunmehr können grundsätzlich nach der “Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020” Corona-Hilfen bis zu einer Höhe von 1,8 Mio. EUR gewährt werden, ohne das Verluste ausgewiesen werden müssen. Auch darüber hinaus ist im Rahmen der “Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020” eine Beantragung von Corona-Hilfen in einer Höhe von zusätzlich 10 Mio. EUR möglich. Hier müssen allerdings weiterhin beihilferechliche Verluste ausgewiesen werden können.

Was wird angerechnet?

  • Anderweitige Hilfen für den Zeitraum wie beispielsweise Kurzarbeitergeld oder Überbrückungshilfe werden vom Erstattungsbetrag abgezogen.
  • Mögliche spätere Leistungen aus der Überbrückungshilfe für den Zeitraum.

Antragsberechtigung 

Einen Antrag auf außerordentliche Wirtschaftshilfe können Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen stellen, denen aufgrund staatlicher Anordnung seit dem November 2020 das Geschäft untersagt wurde.
Die Antragstellung läuft über dieselbe Plattform wie die Überbrückungshilfe. Wie bei der Überbrückungshilfe, läuft die Antragsstellung in der Regel über Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Ausnahmen gibt es für Solo-Selbstständige.

Antragsverfahren für Soloselbständige

Soloselbständige sind bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt, sofern sie bisher noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben. 
Als Voraussetzung hierfür benötigen sie ein ELSTER-Zertifikat. Informationen zur Erstellung eines Benutzerkontos für ELSTER und zur Zertifikatsdatei finden Sie auf dem ELSTER-Portal, hier auf "Benutzerkonto erklären" klicken. Dieses wird per Brief zugesandt, die Zustellung nimmt innerhalb Deutschlands etwa zwei bis drei Tage in Anspruch. Das Zertifikat sollte also frühzeitig beantragt werden.
Die Finanzbehörden erläutern das Verfahren u. a. in einem Erklärvideo zur Registrierung. Das Video heißt: Registrierung bei Mein Elster.
Antragsteller sollten etwa zum Erhalt des ELSTER-Zertifikates ihre Steuer-ID (Steueridentifikationsnummer) zur Hand haben. Diese ist vermerkt auf jedem Steuerbescheid oder Schreiben der Finanzbehörden.

Abschlagszahlungen

Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten bis zu 50.000 Euro. Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Wie finde ich einen prüfenden Dritten?

Wer Novemberhilfe beantragen will und kein Soloselbständiger mit einem maximalen Förderungsvolumen von 5.000 Euro ist, muss die Beantragung über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt laufen lassen.
Falls Sie bisher keinen prüfenden Dritten beauftragt haben, können Sie bei folgenden Stellen Unterstützung finden:

Alle wichtigen Informationen zu den Wirtschaftshilfen hat auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) auf seiner Webseite zusammen gestellt.