Informationen zu Überbrückungshilfen und Neustarthilfen

Die Endabrechnung für Direktanträge auf Neustarthilfe ist gestartet. Zudem wurden weitere Details zu Prüfung und Abrechnung der Corona-Hilfen bekanntgegeben.  

Neustarthilfe kann endabgerechnet werden

(Förderzeitraum: Januar-Juni 2021)
Nach Ablauf des Förderzeitraums sind Direktantragstellende als Empfänger der Neustarthilfe verpflichtet, bis spätestens 31. Dezember 2021 eine Endabrechnung über das Endabrechnungsonline-Tool auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu erstellen. 
Die Frist für die Einreichung der Endabrechnung über prüfende Dritte ist der 30. Juni 2022. 
Sollte der Umsatz während der sechsmonatigen Laufzeit bei über 40 Prozent des sechsmonatigen Referenzumsatzes liegen, sind Direktantragstellende verpflichtet, der Bewilligungsstelle anfallende Rückzahlungen bis zum 31. Dezember 2021 unaufgefordert mitzuteilen und nach Empfang des endgültigen Bescheids der zuständigen Bewilligungsstelle im Frühjahr 2022 die potentiell anfallenden Rückzahlungen bis zum 30. Juni 2022 zu überweisen.
Erfolgt keine Endabrechnung, ist der ausgezahlte Vorschuss vollständig zurückzuzahlen.


Nachträgliches Wahlrecht zwischen Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe

Seit 30. August 2021 können Selbständige, die Neustarthilfe erhalten haben, nachträglich in die Überbrückungshilfe III wechseln und umgekehrt.
Wann das sinnvoll ist und wie das geht, steht in den Überblicksartikeln zur Neustarthilfe und zur Überbrückungshilfe III auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie


Prüfungen und Abrechnung der Corona-Hilfen

Schlussabrechnung und Verlängerung der Fristen:
Prüfende Dritte müssen bis spätestens 30. Juni 2022 die Schlussabrechnung für die Überbrückungshilfen I, II und III sowie die November- und Dezemberhilfe vorlegen. Weitere Informationen dazu sind in den FAQs zu den Corona-Hilfen (Stichwort: „Wie funktioniert die Schlussabrechnung?“) hinterlegt.
Alle Unternehmen, die November- und Dezemberhilfe über prüfende Dritte beantragt haben, werden regulär im Rahmen der Schlussabrechnung, die Ende 2021 startet, überprüft. Auch Direktanträge auf November- und Dezemberhilfe werden derzeit verstärkt durch die Bewilligungsstellen überprüft.