Standsicherheit von baulichen Anlagen
lm Zusammenhang mit der Verwendung von Hennigsdorfer Spannstahl in Gebäuden und baulichen Anlagen weist das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL, Referat 53 Bautechnik Bauordnungsrecht Holzbau) auf folgende Veröffentlichungen hin:
- Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch den Eigentümer/Verfügungsberechtigten, Bauministerkonferenz, Fassung September 2006
- Hinweisblatt ,,Hennigsdorfer Spannstahl in Gebäuden", Landesamt für Bauen und Verkehr Land Brandenburg, Fassung vom 24.03.2025
Die aufgeführten Hinweise erläutern für Eigentümer/Verfügungsberechtigte und Baufachleute, bei welchen baulichen Anlagen eine regelmäßige Überprüfung der Standsicherheit empfohlen wird, wie dabei vorgegangen werden kann und was beachtet werden sollte. Es wird die gesonderte Überprüfung von Spannbetonbauteilen mit bestimmten Spannstählen und Konstruktionsarten empfohlen.