Landesentwicklungsplanung

Der Landesentwicklungsplan ist das landesplanerische und fachübergreifende Gesamtkonzept der Staatsregierung für die räumliche Ordnung und langfristige Entwicklung Sachsens und seiner Teilräume als Lebens- und Wirtschaftsstandort. Er stellt die Grundsätze und Ziele der Raumordnung insbesondere in den Bereichen Wirtschaft, Ökologie, Siedlung und Infrastruktur auf.
Die Ziele des Landesentwicklungsplanes sind von allen öffentlichen Planungsträgern, auch bei behördlichen Entscheidungen über Planungen und Maßnahmen Privater, durch die Grund und Boden in Anspruch genommen oder die räumliche Entwicklung eines Gebietes beeinflusst wird, zu beachten. Damit soll langfristig ein vorausschauender und ausgestaltungsfähiger Rahmen gesetzt werden, um für die Wirtschaft unter Beachtung des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen optimale Entwicklungsmöglichkeiten und Planungssicherheit zu schaffen.
Am 31.08.2013 ist der momentan geltende Landesentwicklungsplan für den Freistaat Sachsen (LEP 2013) als Rechtsverordnung in Kraft getreten. Im Anhörungsverfahren positionierten sich die drei Sächsischen IHKs in gemeinsamen Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange zu den formulierten Leitbildern und den aufgeführten Grundsätzen und Zielen der Raumordnung.

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