Aktuelle Informationen zu statistischen Meldepflichten
Verdiensterhebung
Seit Januar 2022 wird die Verdiensterhebung monatlich durchgeführt. Für das Berichtsjahr 2025 ist erneut eine Rotation der Stichprobe erfolgt, wobei Betriebe aus der Berichtspflicht entlassen, aber auch neue Betriebe aufgenommen wurden. Diese neu ausgewählten Betriebe werden Anfang Dezember 2024 ein Schreiben mit allen Informationen erhalten. Dieses enthält auch wieder sehr detaillierte Hinweise zu den Meldewegen per IDEV bzw. per e.CORE.
4-jährliche Arbeitskostenerhebung
Zum anderen wird die 4-jährliche Arbeitskostenerhebung mit dem Berichtsjahr 2024 im kommenden Jahr durchgeführt, zu der in Sachsen ca. 1.600 Unternehmen aus dem Produzierenden Gewerbe und dem Dienstleistungsbereich auskunftspflichtig sind. Diese Strukturstatistik über die Höhe und Zusammensetzung der gesamten Kosten des Produktionsfaktors Arbeit liefert wichtige Ergebnisse für die Beurteilung der Wettbewerbsverhältnisse in der deutschen Wirtschaft und ist für die Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik von Bedeutung.
Das Statistische Landesamt hat in diesen Tagen zunächst eine Vorunterrichtung an die betreffenden Unternehmen versendet, um vorab die Unternehmensteile, die uns im Unternehmensregister für statistische Zwecke vorliegen, auf Vollständigkeit und Korrektheit prüfen zu lassen. Die Erhebung ab Januar wird dann Angaben zu diesen Unternehmensteilen abfragen.
Das Statistische Landesamt stellt beide Erhebungen für alle Melder auf seiner Webseite bereit.