Wegweiser Homeoffice

Die wichtigsten Punkte im Überblick

Spätestens seit Beginn der Pandemie rückt das Thema Home Office immer mehr in den Fokus. Mittlerweile wird klar, dass dieses Arbeitsmodell nicht nur für sitzende Tätigkeiten geeignet ist, sondern auch in anderen Berufsgruppen zumindest zeitweise umgesetzt werden kann. Die folgenden Aspekte dienen als Wegweiser, um Home Office erfolgreich in den Unternehmensalltag zu integrieren.

Homeoffice vs. Mobiles Arbeiten

  • Wird die Arbeitsleistung langfristig und regelmäßig zu festgelegten Zeiten an einem Bildschirmarbeitsplatz in der Privatwohnung erbracht, welcher fest eingerichtet ist, so spricht man im Sinne des §2 Abs. 7 ArbStV von Telearbeit. Der Begriff Homeoffice wird umgangssprachlich als Synonym für Telearbeit verwendet
  • Von Mobilem Arbeiten ist hingegen auszugehen, wenn die Aufgaben zu Hause nur kurzfristig und vorübergehend ausgeführt werden, welche keinen Computer voraussetzen.

Rechtsanspruch auf Homeoffice

  • Es besteht derzeit (noch) kein Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber auf einen Arbeitsplatz im Homeoffice – auch bei wiederholter Gewährung von Homeoffice nicht.
„Soweit der Arbeitgeber einem temporären Homeoffice Arbeitsplatz zustimmt, sind Vorgaben zur Begründung, Beendigung und Ausgestaltung der Arbeit im Homeoffice zu regeln, um spätere Streitigkeiten und Risken für den Arbeitgeber zu vermeiden“, so Dr. Ulf Spanke, Justitiar der IHK Chemnitz.

Rahmenbedingungen und Regelungen für Homeoffice

  • Sofern die Rahmenbedingungen für Homeoffice nicht bereits in der Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag fixiert sind, ist ein Zusatz zum Arbeitsvertrag empfehlenswert.
    Inhaltlich sollten vor allem folgende Punkte definiert werden:
    • Umfang der Stunden/Tage im Homeoffice
    • Erreichbarkeit in definiertem Zeitraum (Gleitzeitregelung übernehmen)
    • Festlegung zum Datenschutz
    • Wer stellt Arbeitsmittel? Was ist bereits vorhanden? à individuell besprechen
    • Zutrittsrecht zur Privatwohnung nach Vorankündigung zum Zwecke der Prüfung der Einhaltung von Arbeitsschutzregelungen
  • Auch im Homeoffice greift das Arbeitszeitgesetz. Entsprechend gelten die gesetzlichen bzw. vertraglichen Regelungen zu Arbeits, Pausen- und Ruhezeiten. Eine digitale Zeiterfassung hat sich in der Praxis in diesem Kontext bewährt und unterstützt bei der Kontrolle zur Einhaltung der Arbeitszeitregelungen.
  • Auch im Homeoffice findet die Arbeitsstättenverordnung Anwendung. Entsprechend ist der Arbeitgeber für die Arbeitsplatzausstattung im Homeoffice verantwortlich und muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellen.
    Individuelle Absprachen mit dem Arbeitnehmer sind möglich und vor allem dann sinnvoll, wenn bereits Arbeitsmittel (Schreibtisch, Lampe & Co.) vorhanden sind, welche den Anforderungen an Arbeitsschutz und -sicherheit entsprechen. Aus Datenschutzgründen sollte die technische Ausstattung stets durch den Arbeitgeber erfolgen.
  • Der Arbeitnehmer kann eine Homeoffice Pauschale von 5 € pro Tag für die Steuerjahre 2020 und 2021, maximal jedoch für 120 Tage bzw. 600 € pro Jahr, steuerlich geltend machen.
  • Es sei darauf verwiesen, dass der Arbeitnehmer eine maßgebliche Mitwirkungspflicht bezüglich Arbeitsschutz, Vermeidung von Unfällen, aber auch Einhaltung der Regelung von Arbeitszeit haben.

Organisation und Kommunikation im Homeoffice

  • Tipps zur eine gelungene Organisation und gute Kommunikation in verteilten Teams liefert u.a. die INQA (Initiative Qualität neue Arbeit).
  • Die Berater*innen des Zukunftszentrum Sachsen haben zudem hilfreiche #WorkHacks entwickelt. Die kleinen Veränderungen im Homeoffice Alltag sind leicht zu integrieren und erleichtern die Zusammenarbeit und stärken die Gemeinschaft im Team.

Gern berät Sie Christin Vogel, Mitarbeiterin der IHK Chemnitz und Beraterin im Projekt Zukunftszentrum Sachsen kostenfrei bei Ihren konkreten Vorhaben.
Aktuelle Beratungsthemen sind vor allem:
  • Umsetzung von Homeoffice-Lösungen im Betrieb
  • Flexible Arbeitsmodelle
  • Mitarbeiterkommunikation und -führung, sowie
  • Einführung digitaler Zeiterfassung