Förderung für internationale Fachkräfte
Anträge nur noch bis Jahresende möglich
Wenn Unternehmen internationale Fachkräfte gewinnen, entstehen oft zusätzliche Aufwände für Rekrutierung und Integration. Genau hier setzt die Beratungsförderung „Internationals“ der Sächsischen Aufbaubank (SAB) an. Gefördert werden Mehraufwände für die Rekrutierung und nachhaltige Integration von Auszubildenden, dual Studierenden sowie Arbeits- und Fachkräften aus Drittstaaten.
Wichtig: Die aktuelle Förderrichtlinie tritt zum 31. Dezember 2026 außer Kraft. Ob das Programm anschließend fortgeführt wird, ist derzeit noch offen.
Besonders interessant ist das Programm für Betriebe, die bereits internationale Fachkräfte oder Auszubildende beschäftigt haben. Förderfähig sind Mitarbeitende, die seit mindestens sechs Monaten im Unternehmen tätig sind. Wer entsprechende Beschäftigte aus Drittstaaten im Betrieb hat, sollte die Fördermöglichkeit jetzt prüfen und einen möglichen Antrag nicht verpassen.
Weitegehende Informationen zu den Voraussetzungen und die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie auf der Webseite der SAB.