Beratungsförderung für Internationals in Sachsen

Der Freistaat Sachsen hat mit dem neuen Haushalt die Mittel für das Förderprogramm „Beratungsförderung Internationals“ freigegeben. Damit können Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Sachsen ab sofort Zuschüsse für die Rekrutierung und nachhaltige Integration von internationalen Fachkräften, Auszubildenden und dual Studierenden aus Drittstaaten beantragen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden bis zu drei Beschäftigungs- und drei duale Ausbildungsverhältnisse pro Unternehmen.
Für das erste Beschäftigungsverhältnis beträgt der Zuschuss:
  • Kleinstunternehmen: 8.000 Euro
    • Kleine Unternehmen: 6.500 Euro
    • Mittlere Unternehmen 5.000 Euro
Für das zweite oder dritte Beschäftigungsverhältnis beträgt der Zuschuss:
  • Kleinstunternehmen: 7.500 Euro
  • Kleine Unternehmen: 6.000 Euro
  • Mittlere Unternehmen: 4.500 Euro
Für Ausbildungsverhältnisse (duale Ausbildung oder duale Studium) beträgt der Zuschuss:
  • Kleinstunternehmen: 4.800 Euro
  • Kleine Unternehmen: 3.900 Euro
  • Mittlere Unternehmen: 3.000 Euro
Wichtig: Der Fördertopf ist gedeckelt – es gilt: Bewilligung der Anträge ausschließlich solange Mittel verfügbar sind. Eine frühzeitige Antragstellung über das SAB-Förderportal ist daher dringend empfohlen.

Die Voraussetzungen sind:
  • Beschäftigungs-/Ausbildungsverhältnis wurde nach dem 01.07.2024 geschlossen
  • Sprachniveau B2 ist erreicht oder wird aktiv angestrebt
  • Antragstellung spätestens bis zum Ende des ersten Beschäftigungs-/Ausbildungsjahres