Ausländische Fachkräfte

Für die gezielte Suche nach Fachkräften im Ausland stellt die Bundesagentur für Arbeit mit der zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) eine umfassende Beratungsdienstleistung zu Verfügung.
EURES bietet Unterstützung bei der Suche nach Arbeitnehmern und nützliche Informationen über die Einstellungen auf dem europäischen Arbeitsmarkt.

Weitere Informationen:

Am 28. Juni 2019 verabschiedete der Bundesrat das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Mit Inkrafttreten des Gesetzes entfiel die sog. Positivliste für berufliche Abschlüsse und die Einreise zur Arbeits- und Ausbildungsplatzsuche wurde für beruflich Qualifizierte unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht.
Die wesentlichen Änderungen finden Sie in der Kurzübersicht zum Migrationspaket des NUiF sowie in der Übersicht (pdf) aktueller Änderungen im sog. Migrationspaket des IQ Netzwerks.

Ausländische Berufsabschlüsse im Bereich der Industrie- und Handelskammern können durch die IHK FOSA (Foreign Skills Approval) auf ihre Gleichwertigkeit zu deutschen Berufsabschlüssen geprüft werden. Die IHK Chemnitz führt Erstberatungen durch. Ausländische Hochschulabschlüsse müssen in Deutschland nur anerkannt werden, wenn es sich um einen reglementierten Beruf, wie zum Beispiel medizinische oder juristische Berufe, handelt.
Weitere Informationen und die Eckpunkte des Gesetzes finden zusammengefasst auf den Übersichtsseiten der IHK Chemnitz zum Fachkräfteienwanderungsgesetz. Die IBAS - Informations- und Beratungsstelle Arbeitsmarkt Sachsen berät darüber hinaus umfassend zur Anerkennung von ausländischen Qualifikationen und zur beruflichen Integration.