Meldepflicht zur Ausgleichsabgabe
Alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Beschäftigten sind verpflichtet, wenigstens 5% der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen.
Wird die gesetzlich vorgeschriebene Quote nicht oder nur teilweise erfüllt ist eine Ausgleichsabgabe zu zahlen.
Seit 01.01.2024 gibt es eine vierte Staffel für beschäftigungspflichtige Arbeitgeber. Wer keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigt, ist verpflichtet eine höhere Ausgleichsabgabe zu zahlen als diejenigen Arbeitgeber, die wenigstens in geringem Maße schwerbehinderte Menschen beschäftigen.
Als Arbeitgeber sind Sie in der Pflicht, bis spätestens 31.März 2025 für das Kalenderjahr 2024 ihre Beschäftigungsverhältnisse der für den Sitz zuständigen Agentur für Arbeit anzuzeigen. Eine sich daraus eventuell ergebende Ausgleichsabgabe ist an das Integrationsamt zu überweisen. Die Pflicht zur Zahlung entsteht ohne besondere Zahlungsaufforderung.
Die Ausgleichsabgabe wird auf der Grundlage der jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt. Die Selbstveranlagung durch die Arbeitgeber erfolgt durch das offizielle elektronische Anzeigeverfahren ELAN oder über die von der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellten Vordrucke. Sie können auch die kostenfreie Software IW-Elan nutzen. Dieses Programm kann auf der Webseite des Institut der deutschen Wirtschaft Köln e. V. geladen werden.
Gemeinsam für Inklusion: IHK Chemnitz und die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber Sachsen
Damit mehr Unternehmen von den Möglichkeiten und Vorteilen inklusiver Beschäftigung profitieren, arbeiten die Inklusionsberatung der IHK Chemnitz und die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) eng zusammen. Ziel ist es, Arbeitgeber umfassend zu informieren, zu beraten und gemeinsam Lösungsstrategien zu entwickeln.
Die Fachberater und Fachberaterinnen der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber in Sachsen und die Inklusionsberaterin der IHK Chemnitz beraten Unternehmen ganz individuell. Sie informieren zu rechtlichen Rahmenbedingungen sowie zu den Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten der verschiedenen Leistungsträger und begleiten den Fall innerhalb des Netzwerks in enger Zusammenarbeit mit allen relevanten Institutionen.
Nutzen Sie diese kostenfreien Angebote und gestalten Sie Ihr Unternehmen zukunftsfähig! Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer IHK Chemnitz oder Ihrer regionalen EAA.