10.06.2026
Vergesellschaftungen stellen einen weitreichenden Eingriff in die Grundlagen der sozialen Marktwirt- schaft dar und bergen erhebliche Risiken für Investitionen, Finanzmarktstabilität und das Vertrauen in den Wirtschaftsstandort Deutschland.
Aus Sicht der sächsischen Wirtschaft ist daher eine bundeseinheitliche rechtliche Klärung und Begren- zung entsprechender Maßnahmen geboten, um verlässliche Rahmenbedingungen für Unternehmen und Investoren sicherzustellen.
Im Namen der Landesarbeitsgemeinschaft
der sächsischen Industrie- und Handelskammern
Vergesellschaftung privater Wohnungsbestände
Sächsisches Ministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung
Frau Staatsministerin
Regina Kraushaar
Archivstraße 1
01097 Dresden
Frau Staatsministerin
Regina Kraushaar
Archivstraße 1
01097 Dresden
Stellungnahme zur Vergesellschaftung privater Wohnungsbestände
Sehr geehrte Frau Staatsministerin,
Im Vorfeld der Sondersitzung der Bauministerkonferenz am 11. Juni wird eine Initiative der Länder Bayern und Nordrhein-Westfalen diskutiert, die auf eine bundesrechtliche Begrenzung von Vergesellschaftungen abzielt. Hintergrund ist insbesondere die Entwicklung in Berlin, wo ein konkretes Vergesellschaftungsgesetz vorbereitet wird und perspektivisch umgesetzt werden könnte.
Die sächsische Wirtschaft bewertet die aktuellen Entwicklungen mit großer Sorge. Die Vergesellschaftung privater Wohnungsbestände stellt einen tiefgreifenden Eingriff in bestehende Eigentums-, Investitions- und Finanzierungsstrukturen dar und ist aus Sicht der Unternehmen kein geeignetes Instrument zur Lösung der Wohnungsfrage. Bereits die Diskussion über entsprechende Maßnahmen führt zu einer erheblichen Verunsicherung von Investoren und kann negative Auswirkungen auf das Investitionsverhalten entfalten.
Aus Sicht der Landesarbeitsgemeinschaft sind insbesondere die wirtschaftspolitischen Folgen kritisch zu bewerten. Erwartete Vergesellschaftungen können zu einer spürbaren Investitionszurückhaltung führen, Neubauaktivitäten bremsen und notwendige Modernisierungen verzögern. Damit wird die Schaffung zusätzlichen Wohnraums erschwert und die angespannte Situation auf den Wohnungsmärkten weiter verschärft.
Darüber hinaus können Eingriffe in bestehende Eigentums- und Finanzierungsstrukturen Auswirkungen auf die Stabilität der Finanzmärkte haben. Immobilien stellen eine wesentliche Grundlage für Finanzierungen und Kreditvergaben dar. Veränderungen der Eigentumsverhältnisse können die Werthaltigkeit von Sicherheiten beeinträchtigen und sich auf Kreditvergaben sowie Refinanzierungskosten auswirken. Auch die öffentlichen Haushalte wären betroffen. Hohe Entschädigungszahlungen sowie langfristige Kosten für die Bewirtschaftung der übernommenen Bestände würden die finanziellen Spielräume der öffentlichen Hand erheblich einschränken. Hinzu kommt eine erhebliche Signalwirkung über den Einzelfall hinaus. Eine Umsetzung entsprechender Vorhaben könnte das Vertrauen in die Planbarkeit, Verlässlich- keit und Investitionssicherheit des Wirtschaftsstandortes Deutschland nachhaltig beeinträchtigen.
Die Vergesellschaftung nach Artikel 15 des Grundgesetzes ist bislang praktisch nicht erprobt und wirft eine Vielzahl grundlegender rechtlicher Fragen auf. Dies betrifft insbesondere die Ausgestaltung mögli- cher Entschädigungsregelungen sowie die Frage der Gesetzgebungskompetenzen. Vor diesem Hinter- grund erscheint eine bundeseinheitliche Regelung geeignet, Rechtsklarheit zu schaffen und einheitliche Rahmenbedingungen sicherzustellen. Gleichzeitig könnten isolierte landespolitische Vorstöße mit weit- reichenden wirtschaftlichen Folgen vermieden werden.
Die sächsische Landesarbeitsgemeinschaft sieht die geplante Bundesratsinitiative grundsätzlich als geeignetes Instrument, um frühzeitig Rechtssicherheit zu schaffen, eine Fragmentierung der Rechtslage zu verhindern und die Investitionssicherheit bundesweit zu stärken. Eine koordinierte bundespolitische Lö- sung wird daher gegenüber einzelnen landesrechtlichen Regelungen als vorzugswürdig angesehen.
Im Vorfeld der Sondersitzung der Bauministerkonferenz am 11. Juni wird eine Initiative der Länder Bayern und Nordrhein-Westfalen diskutiert, die auf eine bundesrechtliche Begrenzung von Vergesellschaftungen abzielt. Hintergrund ist insbesondere die Entwicklung in Berlin, wo ein konkretes Vergesellschaftungsgesetz vorbereitet wird und perspektivisch umgesetzt werden könnte.
Die sächsische Wirtschaft bewertet die aktuellen Entwicklungen mit großer Sorge. Die Vergesellschaftung privater Wohnungsbestände stellt einen tiefgreifenden Eingriff in bestehende Eigentums-, Investitions- und Finanzierungsstrukturen dar und ist aus Sicht der Unternehmen kein geeignetes Instrument zur Lösung der Wohnungsfrage. Bereits die Diskussion über entsprechende Maßnahmen führt zu einer erheblichen Verunsicherung von Investoren und kann negative Auswirkungen auf das Investitionsverhalten entfalten.
Aus Sicht der Landesarbeitsgemeinschaft sind insbesondere die wirtschaftspolitischen Folgen kritisch zu bewerten. Erwartete Vergesellschaftungen können zu einer spürbaren Investitionszurückhaltung führen, Neubauaktivitäten bremsen und notwendige Modernisierungen verzögern. Damit wird die Schaffung zusätzlichen Wohnraums erschwert und die angespannte Situation auf den Wohnungsmärkten weiter verschärft.
Darüber hinaus können Eingriffe in bestehende Eigentums- und Finanzierungsstrukturen Auswirkungen auf die Stabilität der Finanzmärkte haben. Immobilien stellen eine wesentliche Grundlage für Finanzierungen und Kreditvergaben dar. Veränderungen der Eigentumsverhältnisse können die Werthaltigkeit von Sicherheiten beeinträchtigen und sich auf Kreditvergaben sowie Refinanzierungskosten auswirken. Auch die öffentlichen Haushalte wären betroffen. Hohe Entschädigungszahlungen sowie langfristige Kosten für die Bewirtschaftung der übernommenen Bestände würden die finanziellen Spielräume der öffentlichen Hand erheblich einschränken. Hinzu kommt eine erhebliche Signalwirkung über den Einzelfall hinaus. Eine Umsetzung entsprechender Vorhaben könnte das Vertrauen in die Planbarkeit, Verlässlich- keit und Investitionssicherheit des Wirtschaftsstandortes Deutschland nachhaltig beeinträchtigen.
Die Vergesellschaftung nach Artikel 15 des Grundgesetzes ist bislang praktisch nicht erprobt und wirft eine Vielzahl grundlegender rechtlicher Fragen auf. Dies betrifft insbesondere die Ausgestaltung mögli- cher Entschädigungsregelungen sowie die Frage der Gesetzgebungskompetenzen. Vor diesem Hinter- grund erscheint eine bundeseinheitliche Regelung geeignet, Rechtsklarheit zu schaffen und einheitliche Rahmenbedingungen sicherzustellen. Gleichzeitig könnten isolierte landespolitische Vorstöße mit weit- reichenden wirtschaftlichen Folgen vermieden werden.
Die sächsische Landesarbeitsgemeinschaft sieht die geplante Bundesratsinitiative grundsätzlich als geeignetes Instrument, um frühzeitig Rechtssicherheit zu schaffen, eine Fragmentierung der Rechtslage zu verhindern und die Investitionssicherheit bundesweit zu stärken. Eine koordinierte bundespolitische Lö- sung wird daher gegenüber einzelnen landesrechtlichen Regelungen als vorzugswürdig angesehen.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die sächsische Landesarbeitsgemeinschaft:
- Unterstützung der Bundesratsinitiative durch den Freistaat Sachsen, die auf eine klare bundes-
rechtliche Begrenzung von Vergesellschaftungen abzielt.
- Frühzeitige Positionierung gegenüber der Bauministerkonferenz mit dem Ziel, die wirtschaftli-
chen Risiken sowie die ordnungspolitischen Auswirkungen deutlich zu machen.
- Einbindung der regionalen Wirtschaft in den angekündigten Konsultationsprozess, um die spezifischen Auswirkungen auf Unternehmen und Investitionen in Sachsen systematisch zu erfassen.
Vergesellschaftungen stellen einen weitreichenden Eingriff in die Grundlagen der sozialen Marktwirt- schaft dar und bergen erhebliche Risiken für Investitionen, Finanzmarktstabilität und das Vertrauen in den Wirtschaftsstandort Deutschland.
Aus Sicht der sächsischen Wirtschaft ist daher eine bundeseinheitliche rechtliche Klärung und Begren- zung entsprechender Maßnahmen geboten, um verlässliche Rahmenbedingungen für Unternehmen und Investoren sicherzustellen.
Im Namen der Landesarbeitsgemeinschaft
der sächsischen Industrie- und Handelskammern
Christoph Neuberg
Hauptgeschäftsführer der IHK Chemnitz
Hauptgeschäftsführer der IHK Chemnitz